Kostenfestsetzung Vollstreckungskosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juki12
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#1

04.07.2012, 09:27

Hey,

ich soll eine Kostenfestsetzung gegen den eigenen Mandanten machen, die Vollstreckungskosten melde ich ja extra an, nur frage ich mich gerade, ob ich da auch das AZ aus dem C-Verfahren angebe oder gar keins, sondern nur ein ausführliches Rubrum?
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#2

04.07.2012, 09:29

Kein Aktenzeichen, sondern Rubrum. Es ist ein eigenständiger Antrag, der mit dem C-Verfahren nichts zu tun hat.
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Juki12
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#3

04.07.2012, 09:30

Dankeschön :D
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