Titel ausgehändigt trotz noch offener Beträge

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juki12
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#1

21.06.2012, 09:57

Hallo Leute,

bin neu hier und hoffe, dass es ok ist, wenn ich jetzt ein neues Thema eröffne anstatt mich irgendwo einzuklinken, aber leider habe ich jetzt kein Thema zu meiner Frage gefunden.

Wir hatten aus einem Titel eine Teilforderung vollstreckt, welche auch beglichen wurde. Jetzt ist natürlich noch der andere Teilbetrag zu vollstrecken, nur leider hat die GVin dem Schuldner schon den Titel ausgehändigt. Kann ich jetzt eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragen?
Spkie
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#2

21.06.2012, 12:35

m. E. dürfte das funktionieren,w enn du das entsprechend zu begründest
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misspinky1984
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#3

21.06.2012, 12:38

Ja, Du musst den Antrag nur entsprechend begründen und evtl noch eine entsprechende Erklärung der Gerichtsvollzieherin vorlegen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Juki12
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#4

21.06.2012, 16:49

Dann versuch ich das mal, danke!!!
Juki12
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#5

16.07.2012, 09:06

Habe eben eine Zwischenverfügung des Gerichts erhalten, "es wird um Nachweis des Sachvortrags in der Form der §§ 732, 733 ZPO gebeten."

Habe gerade bei der Sachbearbeiterin angerufen, die hat mich dann mit der Rechtspflegerin verbunden, welche aber nicht rangeht. Wisst ihr vielleicht, was mir das sagen soll? Ich könnte höchstens verstehen, dass es bemängelt wird, dass wir den Antrag nicht anwaltlich versichert haben, aber was ich jetzt mit den §§ 732 u. 733 soll weiß ich nicht.
RA-mw
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#6

18.07.2012, 11:44

Hallo,

ich hatte jetzt auch einen Fall, wo das falsche Forderungskonto ausgewählt wurde und nicht alle Beträge aus dem Urteil und KfB enthalten waren. Jetzt hat die Schuldnerin bezahlt und die Titel wurden ausgehändigt.

Kann ich da auch Zweitausfertigungen erhalten?

:thx
Juki12
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#7

26.07.2012, 09:21

Hey,

ja, das geht. Hat bei mir alles geklappt, musst nur eine Bescheiniung des GV beifügen, dass er den Titel ausgehändigt hat.
RA-mw
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#8

26.07.2012, 10:43

Ich habe die Schuldnerin noch so angeschrieben und hoffe, dass die zahlt, ansonsten muss ich eine Zweitausfertigung beantragen :(
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