Zwangsvollstreckung und Grundbuchauszug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ohno
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#1

12.06.2012, 10:25

Hallo!

Kann ich für einen unserer Rechtsanwälte über unseren in gleicher Kanzlei beschäftigten Notar einen Grundbuchauszug einholen, um in einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit weiterzukommen? Also über unseren Notarzugang, auch wenns um ZV geht?

Vielen DAnk! ohno
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Liesel
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#2

12.06.2012, 11:00

Wieso veranlaßt der RA das nicht selbst? :kopfkratz
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#3

12.06.2012, 11:22

Der RA hat keinen eigenen Zugang z. elektr. Grundbuch, nur unser Notar. Deswegen die Frage.
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#4

12.06.2012, 11:25

Aber der Rechtsanwalt erhält unter Vorlage des Titels einen Grundbuchauszug beim zuständigen Gericht/Notariat.

Meines Wissens nach muss der Notar nachweisen könnnen, für welche Sache er den Auszug geholt hat und da geht, glaube ich (!), eine Zivilsache nicht.

Aber warum fragt ihr den Notar nicht mal einfach?
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Ernie

#5

12.06.2012, 11:30

Ohno hat geschrieben:Kann ich für einen unserer Rechtsanwälte über unseren in gleicher Kanzlei beschäftigten Notar einen Grundbuchauszug einholen, um in einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit weiterzukommen? Also über unseren Notarzugang, auch wenns um ZV geht?
Nein!
Da musst Du schon einen schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt stellen und vom RA unterzeichnen lassen.
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