PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
magisr
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 01.06.2012, 16:08
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

01.06.2012, 16:14

Hallo Leute,

ich habe jetzt das erste Mal seit gut einem Jahr was mit ZV zu tun. Meine Frage: Ich muss einen PfÜb beantragen und vorher die vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Kaufvertrages zustellen lassen. Wie gehe ich hier vor? Wie hat ein Zustellungsauftrag an den GVZ auszusehen. Habe ich die Reihenfolge richtig im Kopf: Erst GVZ mit der Zustellung beauftragen, warten bis er die Urkunde zurückgereicht hat, dann ab Zustelldatum der Urkunde 2 Wochen warten und dann kann ich erst den PfÜb bei Gericht beantragen?

Wie sieht es mit einer evtl. Vorpfändung aus?

Die Sache ist wirklich eilig, da hier schon einiges schief gegangen ist. Ich wäre seeeeehr dankbar, wenn sich hoffentlich bald Hilfe zeigt.

Vielen Dank!
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#2

01.06.2012, 16:50

Habe ich die Reihenfolge richtig im Kopf: Erst GVZ mit der Zustellung beauftragen, warten bis er die Urkunde zurückgereicht hat, dann ab Zustelldatum der Urkunde 2 Wochen warten und dann kann ich erst den PfÜb bei Gericht beantragen?
Würde ich auch so machen.
Wie hat ein Zustellungsauftrag an den GVZ auszusehen.
"...übersende ich in der Anlage vollstreckbare Ausfertigung des... vom ... mit der Bitte, die Zustellung an den Schuldner .... vorzunehmen. "

Ein vorläufiges Zahlungsverbot kannste bereits vorher machen... musst nur darauf achten, dass dieses vor Ablauf - sofern der Pfänder noch nicht zugestellt wurde, erneuert wird, also dass Du dann ein neues vorläufiges ZV zustellen lässt...

Schönes Wochenende!! :wink1
Zuletzt geändert von Gruftie am 01.06.2012, 17:00, insgesamt 1-mal geändert.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#3

01.06.2012, 16:58

Gruftie hat geschrieben:
Habe ich die Reihenfolge richtig im Kopf: Erst GVZ mit der Zustellung beauftragen, warten bis er die Urkunde zurückgereicht hat, dann ab Zustelldatum der Urkunde 2 Wochen warten und dann kann ich erst den PfÜb bei Gericht beantragen?
Würde ich auch so machen.
Wie hat ein Zustellungsauftrag an den GVZ auszusehen.
"...übersende ich in der Anlage vollstreckbare Ausfertigung des... vom ... mit der Bitte, um Zustellung an den Schuldner .... vorzunehmen. "
Ein vorläufiges Zahlungsverbot kannste bereits vorher machen... musst nur darauf achten, dass dieses vor Ablauf - sofern der Pfänder noch nicht zugestellt wurde, erneuert wird, also dass Du dann ein neues vorläufiges ZV zustellen lässt...

Schönes Wochenende!! :wink1
:kopfkratz
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#4

01.06.2012, 17:01

Sorry, hatte ich mich verschrieben... Bild

Kann ja im Urlaub mal passieren... :pfeif
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#5

01.06.2012, 17:02

und die vollstreckbare ist weg :wink2
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#6

01.06.2012, 17:08

Wieso ist die vollstreckbare weg? Ich gehe mal davon aus, dass jeder GV weiß, dass er lediglich eine beglaubigte Kopie davon zustellt, das Original mit der Zustellungsurkunde versieht und an den RA oder Notar wieder zurückschickt. Entweder, man fertigt selbst eine beglaubigte Kopie oder lässt es - was wir machen - vom GV eine fertigen.

Eigentlich ist das doch klar oder hätte ich das ausführlicher erklären müssen? :kopfkratz :ka
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
magisr
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 01.06.2012, 16:08
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

01.06.2012, 17:27

Danke ihr zwei! Ihr seit top. Also ich fasse zusammen:

GVZ erhält von mir den Auftrag mit der Ausfertigung und bgl. Kopie. Ich weiße ihn nicht daraufhin, dass er die Kopie zuzustellen hat, da er sonst denken könnte, ich halte ihn für bekloppt...
8)

Richtig?

Super, jetzt kann das WE starten
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#8

01.06.2012, 17:30

Du kannst das reinschreiben, dass Du um Zustellung der beglaubigten Abschrift bittest. Das ist ok. Ich gehe trotzdem davon aus, dass der GVZ das aber auch so weiß. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#9

01.06.2012, 17:30

:lolaway

Richtig verstanden!! :mrgreen:

Schönes Wochenende!! :wink1
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Antworten