Schuldner hat Grundstück...Ort unbekannt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Smettie87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 18.06.2009, 18:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

18.05.2012, 13:06

Hallo Ihr Lieben!

Ich weiß irgendwie nicht weiter und hoffe, dass mir einer von Euch vielleicht helfen kann. Folgender Sachverhalt:

Unser Mandant ist Vermieter einer Wohnung. Das Ehepaar, was dort wohnt, hat lange die Miete nicht gezahlt und so sind inzwischen 25.000,00 € Mietschulden angefallen. Glücklicherweise haben die Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Widerspruch eingelegt :-)

So nun möchte ich den Gerichtsvollzieher beauftragen und unser Mandant erzählt mir, dass die Schuldner ihm beim Einzug in die Wohnung erzählt haben, dass sie ein Grundstück in der Lüneburger Heide haben und dort immer ihren Sommerurlaub verbringen. Wo genau das Grundstück ist, konnte mir der Mandant nicht sagen. Kann ich das irgendwie herausbekommen???

Liebe Grüße
[color=#FF4080] Einen Plan kann man ändern, ohne Plan ändert sich nichts [/color]
Brooke
Forenfachkraft
Beiträge: 140
Registriert: 27.09.2008, 20:47
Beruf: Rechtswaltsfachangestellte / Tabellensachbearbeiterin InsO
Software: Andere
Wohnort: Thüringen

#2

18.05.2012, 13:22

über die Abnahme der eV vielleicht
Jupp03/11

#3

18.05.2012, 13:34

Brooke hat geschrieben:über die Abnahme der eV vielleicht
ne dann bestimmt, gut, wenn er keine falsche bzw. unrichtige abgibt :mrgreen:
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#4

18.05.2012, 14:14

In Frage kommende Grundbuchämter anschreiben und um Auskunft aus der Eigentümerkartei bitten. Habe ich neulich bei allen bayerischen Grundbuchämtern machen müssen.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Benutzeravatar
Smettie87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 18.06.2009, 18:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#5

18.05.2012, 16:53

Wir gehen davon aus, dass die Schuldner bei der Abnahme der eV das Grundstück unterschlagen. Aber trotzdem schon einmal danke. Ich hoffe jedoch, dass ich nicht jedes Grundbuchamt anschreiben muss ;-)

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
[color=#FF4080] Einen Plan kann man ändern, ohne Plan ändert sich nichts [/color]
finnchik
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 25.04.2010, 12:45
Software: RA-Micro

#6

21.05.2012, 20:49

Es ist genauso, wenn man einen Schuldner hat, der mehrere Wohnorte hat. Da muss man auch die Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis aller in Betracht kommender Amtsgerichte anschreiben. :)
Antworten