Schuldner muss Erklärung abgeben - wie vollstrecke ich das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReLo
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#1

22.05.2012, 10:18

Hallo,

wir haben einen vollstr. Vergleich, wonach die Gegenseite gegenüber dem Handelsregister eine bestimmte Erklärung abgeben muss, was sie bislang nicht getan hat. Wie kann ich das jetzt vollstrecken? :oops:

Vielen Dank für Eure Tipps!

Relo
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#2

22.05.2012, 10:25

unvertretbare Handlung => 888 ZPO
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ReLo
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#3

22.05.2012, 10:36

Ja super der passt, dann werde ich mal einen Antrag basteln. :thx
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