welcher Zinssatz für Forderung aus VU von 1990

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bluerabbit
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#1

20.05.2012, 18:50

Hallo ihr Lieben,

ich will hier gerade ein Forderungskonto (auf Excel, da kein RA-Programm vorhanden) anlegen zu einer Forderung aus einen Versäumnisurteil von 1990 (steinalt, aber nicht verjährt :huepf ) und lese bezüglich Verzinsung folgenden im Urteilsformular vorgedruckten Satz "...nebst 4 % Zinsen seit ________________." Also auf dem Strich steht (mit Schreibmaschine getippt) das Datum.

Nun meine Frage: wie issn das mit dem jetzt gültigen Basiszinssatz? Also damals gabs noch keinen, das weiß ich. Aber muss ich deshalb die Zinsen von 1990 bis 2012 mit "nur" 4 % berechnen? Oder gibts irgend ne Bestimmung (wenn ja, welche?), die mir sagt, dass ich nach Einführung des Basiszinssatzes meine Zinsen entsprechend "anheben" darf?
Liebe Grüße
Christiane

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Pepples
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#2

20.05.2012, 18:52

Nein, gibt es nicht. Es gilt der Zinssatz, der ausgeurteilt ist.
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#3

20.05.2012, 19:48

Danke schön!!!!

:knutsch
Liebe Grüße
Christiane

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