Hallo ihr Lieben,
ich will hier gerade ein Forderungskonto (auf Excel, da kein RA-Programm vorhanden) anlegen zu einer Forderung aus einen Versäumnisurteil von 1990 (steinalt, aber nicht verjährt ) und lese bezüglich Verzinsung folgenden im Urteilsformular vorgedruckten Satz "...nebst 4 % Zinsen seit ________________." Also auf dem Strich steht (mit Schreibmaschine getippt) das Datum.
Nun meine Frage: wie issn das mit dem jetzt gültigen Basiszinssatz? Also damals gabs noch keinen, das weiß ich. Aber muss ich deshalb die Zinsen von 1990 bis 2012 mit "nur" 4 % berechnen? Oder gibts irgend ne Bestimmung (wenn ja, welche?), die mir sagt, dass ich nach Einführung des Basiszinssatzes meine Zinsen entsprechend "anheben" darf?
welcher Zinssatz für Forderung aus VU von 1990
- Bluerabbit
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Liebe Grüße
Christiane
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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
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Danke schön!!!!
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