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Schuldner hat Grundstück...Ort unbekannt

Verfasst: 18.05.2012, 13:06
von Smettie87
Hallo Ihr Lieben!

Ich weiß irgendwie nicht weiter und hoffe, dass mir einer von Euch vielleicht helfen kann. Folgender Sachverhalt:

Unser Mandant ist Vermieter einer Wohnung. Das Ehepaar, was dort wohnt, hat lange die Miete nicht gezahlt und so sind inzwischen 25.000,00 € Mietschulden angefallen. Glücklicherweise haben die Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Widerspruch eingelegt :-)

So nun möchte ich den Gerichtsvollzieher beauftragen und unser Mandant erzählt mir, dass die Schuldner ihm beim Einzug in die Wohnung erzählt haben, dass sie ein Grundstück in der Lüneburger Heide haben und dort immer ihren Sommerurlaub verbringen. Wo genau das Grundstück ist, konnte mir der Mandant nicht sagen. Kann ich das irgendwie herausbekommen???

Liebe Grüße

Re: Schuldner hat Grundstück...Ort unbekannt

Verfasst: 18.05.2012, 13:22
von Brooke
über die Abnahme der eV vielleicht

Re: Schuldner hat Grundstück...Ort unbekannt

Verfasst: 18.05.2012, 13:34
von Jupp03/11
Brooke hat geschrieben:über die Abnahme der eV vielleicht
ne dann bestimmt, gut, wenn er keine falsche bzw. unrichtige abgibt :mrgreen:

Re: Schuldner hat Grundstück...Ort unbekannt

Verfasst: 18.05.2012, 14:14
von Kanzleihund
In Frage kommende Grundbuchämter anschreiben und um Auskunft aus der Eigentümerkartei bitten. Habe ich neulich bei allen bayerischen Grundbuchämtern machen müssen.

Re: Schuldner hat Grundstück...Ort unbekannt

Verfasst: 18.05.2012, 16:53
von Smettie87
Wir gehen davon aus, dass die Schuldner bei der Abnahme der eV das Grundstück unterschlagen. Aber trotzdem schon einmal danke. Ich hoffe jedoch, dass ich nicht jedes Grundbuchamt anschreiben muss ;-)

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

Re: Schuldner hat Grundstück...Ort unbekannt

Verfasst: 21.05.2012, 20:49
von finnchik
Es ist genauso, wenn man einen Schuldner hat, der mehrere Wohnorte hat. Da muss man auch die Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis aller in Betracht kommender Amtsgerichte anschreiben. :)