HAllo
Folgender Fall:
Wir haben ein Urteil zu unseren Gunsten erwirkt (ca. 16.000,00 €). Dieser ist jedoch nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar. Wir haben zunächst nur 300,00 € hinterlegt.
Jetzt muss ich den ZV-Aantrag anpassen.
Wie sieht genau der Antrag denn aus?
Hat jemand ein Muster?
ZV-Auftrag mit Sicherheitsleistung
- Liesel
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Kann man denn einfach eine Sicherheit unter dem vom Gericht angegebenen Betrag leisten und dann nur in Höhe der geleisteten Sicherheit vollstrecken?
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- Pepples
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Was steht denn genau im Urteil wegen der Sicherheitsleistung? Ich glaube nicht, dass das so geht und man die angegeben Sicherheitsleistung auf diesem Wege "umgehen" kann.
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- Pochi
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So habe ich das auch noch nie gehört
Was ich am Freitag hatte, weil Gläubiger keine Sicherheit leisten wollte, aber vollstreckt werden sollte: Auftrag an GVZ mit Vermerk, dass es eine Sicherheitsvollstreckung ist - d.h. wir werden evtl. eingenommenes Geld erst erhalten, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Aber der Schuldner kann sein "Vermögen" nicht mehr beiseite schaffen.
Was ich am Freitag hatte, weil Gläubiger keine Sicherheit leisten wollte, aber vollstreckt werden sollte: Auftrag an GVZ mit Vermerk, dass es eine Sicherheitsvollstreckung ist - d.h. wir werden evtl. eingenommenes Geld erst erhalten, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Aber der Schuldner kann sein "Vermögen" nicht mehr beiseite schaffen.
Viele Grüße, Steffi
Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
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- Liesel
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Das ist die Sicherungsvollstreckung - 720a ZPO.
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- Pochi
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Liesel hat geschrieben:Das ist die Sicherungsvollstreckung - 720a ZPO.
Die meinte ich auch ..... Feierabend, sorry
Viele Grüße, Steffi
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