vorrangige Abtretung bei Lohnpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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B.roeller
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#1

02.04.2012, 14:51

Hallo,
ich habe eine Lohnpfändung ausgesprochen beim Arbeitgeber.
Ein Rechtsanwalt hatte sich von dem Drittschuldner eingeschaltet und gesagt
das die Forderung nicht in voller Höhe anerkannt werden kann da die Forderung gegen
den Drittschuldner von der Schuldnerin vorab an einen Steuerberater abgetreten wurde.

Die abgetretene Forderung wird vom Drittschuldner ratierlich ausgeglichen. In den nächsten Jahren ist nicht mit Zahlung zu rechnen.

Darf man das so machen? Ist eine Pfändung nicht vorrangig?
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Loki
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#2

03.04.2012, 12:56

Wenn die Abtretungserklärung älter ist, als die Pfändung, dann ist das so in Ordnung. Ich würde mal die Abtretungserklärung anfordern und die Höhe der abgetretenen Forderung erfragen. Überweist die DS den gesamten pfändbaren Betrag an den Steuerberater oder nur eine Rate in bestimmter Höhe?
rosa

#3

03.04.2012, 13:01

Ich würde mal die Abtretungserklärung anfordern
:zustimm
rosa

#4

03.04.2012, 13:02

ich habe kürzlich eine Sache gehabt, da hab ich mir den Arbeitsvertrag schicken lassen und da stand

Die Abtretung sowie die Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen.

würde den auch mal anfordern, wird nämlich oft aufgenommen...
B.roeller
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#5

04.04.2012, 12:55

Vielen DAnk für eure Infos :-)
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