Hallo,
ich habe eine Lohnpfändung ausgesprochen beim Arbeitgeber.
Ein Rechtsanwalt hatte sich von dem Drittschuldner eingeschaltet und gesagt
das die Forderung nicht in voller Höhe anerkannt werden kann da die Forderung gegen
den Drittschuldner von der Schuldnerin vorab an einen Steuerberater abgetreten wurde.
Die abgetretene Forderung wird vom Drittschuldner ratierlich ausgeglichen. In den nächsten Jahren ist nicht mit Zahlung zu rechnen.
Darf man das so machen? Ist eine Pfändung nicht vorrangig?
vorrangige Abtretung bei Lohnpfändung
- Loki
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- Registriert: 13.09.2010, 17:10
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Wenn die Abtretungserklärung älter ist, als die Pfändung, dann ist das so in Ordnung. Ich würde mal die Abtretungserklärung anfordern und die Höhe der abgetretenen Forderung erfragen. Überweist die DS den gesamten pfändbaren Betrag an den Steuerberater oder nur eine Rate in bestimmter Höhe?
ich habe kürzlich eine Sache gehabt, da hab ich mir den Arbeitsvertrag schicken lassen und da stand
Die Abtretung sowie die Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen.
würde den auch mal anfordern, wird nämlich oft aufgenommen...
Die Abtretung sowie die Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen.
würde den auch mal anfordern, wird nämlich oft aufgenommen...