Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tiko73

#41

19.09.2012, 10:08

Bei Eiden und bei Zorn gibts derzeit Seminare, da musst du mal gucken, was bei dir in der Nähe ist (kann ich nicht, wenn du keinen Ort angibst, wo du wohnst oder arbeitest ;-)) Ich gehe im Dezember wohl zu Zorn. Ich hab mich schon angemeldet, aber bisher noch keine Rechnung oder Bestätigung bekommen. Wir haben in der Kanzlei auch noch was von Eiden liegen, wo evtl. meine Kolleginnen dann hingehen.
Pitt
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#42

19.09.2012, 10:40

Bei meinem letzten ZV-Seminar Anfang September bei Hr. Engler wurde das Thema nur gestreift, im Skript selbst befassen sich von über 100 Seiten lediglich 12 mit der Reform der Sachaufklärung. Ich habe mich daher noch zu einem Seminar beim örtlichen RENO-Verein angemeldet (bei Hr. Salten). Ich bin mal gespannt, wie viele Infos man dort bekommt. Immerhin arbeitet der beim AG Hagen, das auch zum Zentralen Vollstreckungsgericht für NRW bestimmt wurde. Das Buch von Hr. Goebel kann ich nur empfehlen, wenn man von einigen Rechtschreibfehlern und doppelten Abschnitten absieht. Ich denke das Problem ist, dass noch niemand genau weiß, wie alles funktionieren soll und die Seminaranbieter teilweise einfach Vermutungen anstellen, wie es laufen könnte. Im Seminar hieß es z. B., dass sich zukünftig aus der Kontenabfrage durch den GVZ gem. § 802l ZPO erkennen lässt, ob ein Pfändungsschutzkonto vorliegt und man so das Bestehen mehrerer Pfändungsschutzkonten aufdecken kann. In der Bundestags-Drucksache, die Goebel im Buch erwähnt (Nr. 16/13432) steht allerdings, dass das aus organisatorischen und finanziellen Gründen gerade nicht der Fall ist. Es war wohl im ursprünglichen Entwurf so geplant, aber dann zu teuer, die EDV entsprechend umzustellen. Die Bundestages-Drucksachen (Nr. 16/10069 und 16/13432) fand ich sehr interessant, weil dort zu lesen war, was der Gesetzgeber mit der Reform bezweckt, wie er sich die Umsetzung vorstellt und mit welchen Mehreinnahmen er rechnet.
Norden
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#43

09.10.2012, 16:52

So, nun muss ich mich doch noch trauen....

Ich habe mich nun schon durch div. Artikel im Internet gelesen und bin immer noch nicht schlauer.
Mir machen die Formulare für den Pfüb Probleme, da ich festgestellt habe, dass dort nur 1 x RA-Gebühren aufgeführt sind. Nun ist mein Wissen hinsichtlich der ZV leider etwas eingerostet, aber gibt es nur 1x die 3309 VV RVG für den Pfüb, auch wenn ich 2 und mehr Drittschuldner habe? 1 Antrag = 1 Gebühr?
Lt. LG Berlin, Beschluss vom 13.09.2006 – Az.: 82 T 265/06 - Jeder Drittschuldner = 1 Gebühr...
Der BGH-Beschluss vom 24.09.2004 - IXa ZB 115/04 beschäftigt sich m.E. mit der Frage, ob bei mehreren Forderungen der Gegenstandwert zusammen zu rechnen ist, oder?

Wäre nett, wenn man mir kurz das Brett vom Kopf nehmen könnte bzw. mir auf die Sprünge helfen könnte. Vielen Dank schon mal!
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#44

09.10.2012, 16:54

Kannst du bitte zunächst dein Profil hinsichtlich der Berufsbezeichnung ergänzen? :thx
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#45

09.10.2012, 17:28

Wer von Euch hat denn bereits mit dem neuen PfÜB-Formular gearbeitet?

War das wirklich beabsichtigt, dass man in dieser Pdf-Datei keine Forderungsbeträge eintragen kann auf Seite 3? Also wer diese Datei erstellt hat, hat keine Ahnung von Formularen erstellen...
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#46

09.10.2012, 20:16

Ich war auf einem ZV-Seminar bei Herrn Rechtspfleger Mock betreffend die Neuerungen in der ZV ab 2013, sehr empfehlenswert und super Script!
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Tigerle
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#47

10.10.2012, 07:53

BitburgerPilz hat geschrieben:Wer von Euch hat denn bereits mit dem neuen PfÜB-Formular gearbeitet?

War das wirklich beabsichtigt, dass man in dieser Pdf-Datei keine Forderungsbeträge eintragen kann auf Seite 3? Also wer diese Datei erstellt hat, hat keine Ahnung von Formularen erstellen...
Also ich habe bereits mit dem Formular gearbeitet, konnte aber auf Seite 3 Forderungsbeträge eingeben. Die Beträge kannst Du - wenn ich mich richtig zurück erinnere - dann eintragen, wenn du auf der rechten Seite das Kreuz gesetzt hast.
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#48

10.10.2012, 07:54

Hier mal gleich noch für Euch die zentralen Vollstreckungsgerichte der einzelnen Länder

klickst Du hier
BitburgerPilz
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#49

10.10.2012, 08:25

@Tigerle
das hilft doch weiter... frage mich zwar, welchen Sinn das macht, dass die Felder erst aktiv werden, wenn die Kreuze gesetzt sind. Praktisch beim Ausfüllen find ich das nicht gerade... aber was solls...
:thx für die schnelle Antwort

Liebe Grüße

Julia
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#50

10.10.2012, 08:32

Was ist an dem Formular schon praktisch?? Freut mich wenn ich helfen konnte.
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