Ein Titel, mehrere Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Julia2706
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#1

10.03.2012, 17:29

Wir haben Klage eingereicht u. a. wg. Lohn und Urlaubsgeld. Während das Verfahren lief, hat unsere Mandantin für einen Teil der eingeklagten Forderungen Insolvenzgeld vom Amt bekommen. Jetzt liegt das Urteil vor und das Amt will den Teil vollstrecken, für welches es Insolvenzgeld gezahlt hat (Insolvenzverfahren wurde - glaube ich - abgewiesen - ZV ist auf jeden Fall möglich). Jedoch wollen wir den restlichen Teil aus dem Titel ja auch für unsere Mandantin vollstrecken. Nun hat das Amt sie aufgefordert, den Originaltitel für die ZV einzureichen. Wenn sie dies machen würde, könnten wir ja aber nicht vollstrecken. Kann man den Titel irgendwie "teilen", also zwei vollstreckbare Ausfertigungen für jeweils den anderen Teil beantragen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass das Amt und wir vollstrecken können?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten!
donnie568
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#2

11.03.2012, 11:10

Hallo Julia,

ich würde versuchen, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung gem. § 733 ZPO zu beantragen. Der Zöller sagt dazu:

"Der Gläubiger muss ein Recht auf Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung (§724 Rn3) und zusätzlich ein Interesse an einer nochmaligen vollstreckbaren Ausfertigung haben. Das ist der Fall:

b) wenn gleichzeitig an mehreren Orten in verschiedene Vermögenswerte des Schuldners zu vollstrecken ist...
c) wenn ein Gesamtgläubiger oder ein Mitgläubiger eines unteilbaren Anspruchs gesondert Ausfertigung zur selbständigen Vollstreckung gegen den Schuldner verlangt (§724 Rn3a)

Denke Fall c) trifft zu.

Viele Grüße
Julia2706
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#3

11.03.2012, 18:54

Danke! Das klingt gut, werde ich morgen mal vorschlagen. Und dann kann unsere Mandantin dem Amt ja eine Kopie des Urteils mitnehmen und die sollen sich die weitere Vollstreckbare beantragen, oder geht das nicht? Ich hatte so nen Fall noch nie.
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Mietzemau
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#4

11.03.2012, 21:13

Mal ne blöde Frage meinerseits, rein des Interesse her, wieso fordert das Amt den Titel für die ZV an?
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Julia2706
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#5

12.03.2012, 07:26

Wir haben für unsere Mandantin u.a. Lohn für zwei Monate eingeklagt, während des Verfahrens hat sie aber genau für diese zwei Monate Insolvenzgeld vom Amt bekommen und das Amt möchte jetzt selber vollstrecken um sich das gezahlte Insolvenzgeld wieder zu holen.
ninah
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#6

12.03.2012, 18:19

ich bin mir nicht so sicher, ob ihr eine weitere vollstreckbare ausfertigung bekommt, denn dann sind ja zwei titel in der welt und jeder gläubiger könnte für den anderen vollstrecken.

hier muss die teilung des titels angefordert werden. die gerichte machen das auch
Julia2706
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#7

13.03.2012, 07:20

@ninah
So haben wir uns das auch vorgestellt, wussten aber nicht, ob das funktioniert. Wenn heute bei Gericht jemand die Güte hat ans Telefon zu gehen, bin ich vllt. schlauer. Vllt. können wir uns mit dem Amt auch so einigen, mal sehen.
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Adelia
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#8

13.03.2012, 08:39

Ich hätte eher gedacht, dass das Amt die Forderungen jetzt selbst gegen den Schuldner titulieren muss. :kopfkratz
ninah
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#9

13.03.2012, 18:19

teilung geht auf jeden fall... aber manchen bei gericht muss man das doch auch nochmal telefonisch erklären.

es sieht dann so aus, dass für den jeweiligen gläubiger nur die ihm zustehende forderung auf dem titel steht bzw. die andere auch, ist aber dann gestrichen

naja, das telefon bei gericht ist ja auch total anstrengend, so dass man nach einem telefonat erst mal pause braucht ;-)
Julia2706
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#10

13.03.2012, 19:05

So, des Rätsels Lösung:

Ich habe heute beim AG angerufen, da ja Vollstreckungsgericht. Dort wurde mir gesagt, das Amt müsse eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen. Wie das funktioniert, solle ich aber beim ArbG erfragen, da ja der Rechtsstreit dort anhängig war. Beim ArbG wurde mir dann gesagt, das Amt müsse den Originaltitel einreichen und Titelumschreibung beantragen. Dann würde es einen Titel für das Amt geben, mit den ihrer Forderung und einen Titel für uns, mit unserer Forderung.

@Adelia
Die Forderung ist ja schon tituliert und doppelt titulieren geht ja nicht.
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