Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nun?
Verfasst: 08.02.2012, 11:12
Hallo liebe Kolleginnen- und Kollegen,
habe da mal eine Frage hinsichtlich eines Pfüb.....
Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Pfüb beantragt und als Drittschulder die Firma "Glaubichnicht GmbH" angegeben. Der Pfüb wurde erlassen und an den GVZ zwecks Zustellung weitergeleitet. Von dem GVZ kam dann nun eine Mitteilung, dass eine Zustellung nicht erfolgen könne, da der Drittschuldner in der angegebenen Form nicht mehr existiert und die genaue Bezeichnung nunmehr "Glaubichnicht AG" sei.
Nun meine Frage: Kann ich den Pfüb berichtigen lassen oder muss ich einen komplett neuen Pfüb beantragen?????
Vielen Dank schon Mal für eure Anworten
habe da mal eine Frage hinsichtlich eines Pfüb.....
Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Pfüb beantragt und als Drittschulder die Firma "Glaubichnicht GmbH" angegeben. Der Pfüb wurde erlassen und an den GVZ zwecks Zustellung weitergeleitet. Von dem GVZ kam dann nun eine Mitteilung, dass eine Zustellung nicht erfolgen könne, da der Drittschuldner in der angegebenen Form nicht mehr existiert und die genaue Bezeichnung nunmehr "Glaubichnicht AG" sei.
Nun meine Frage: Kann ich den Pfüb berichtigen lassen oder muss ich einen komplett neuen Pfüb beantragen?????
Vielen Dank schon Mal für eure Anworten