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Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nun?

Verfasst: 08.02.2012, 11:12
von petzilein
Hallo liebe Kolleginnen- und Kollegen,

habe da mal eine Frage hinsichtlich eines Pfüb.....

Folgender Sachverhalt:

Ich habe einen Pfüb beantragt und als Drittschulder die Firma "Glaubichnicht GmbH" angegeben. Der Pfüb wurde erlassen und an den GVZ zwecks Zustellung weitergeleitet. Von dem GVZ kam dann nun eine Mitteilung, dass eine Zustellung nicht erfolgen könne, da der Drittschuldner in der angegebenen Form nicht mehr existiert und die genaue Bezeichnung nunmehr "Glaubichnicht AG" sei.

Nun meine Frage: Kann ich den Pfüb berichtigen lassen oder muss ich einen komplett neuen Pfüb beantragen?????

Vielen Dank schon Mal für eure Anworten :thx

Re: Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nu

Verfasst: 08.02.2012, 13:12
von Kanzleihund
Folgen richten sich meines Erachtens nach dem UmwG, um Genaues zu sagen, ist der Sachverhalt aber zu dünn

Re: Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nu

Verfasst: 08.02.2012, 13:12
von petzilein
Hat denn niemand eine Antwort für mich ???? :(

Re: Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nu

Verfasst: 08.02.2012, 13:22
von Ernie
Guck mal im Handelsregister, ob eine Umfirmierung von GmbH in AG stattgefunden hat.

Re: Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nu

Verfasst: 08.02.2012, 13:26
von petzilein
Jaaaa, es hat eine Umfirmierung stattgefunden.... Anschrift und Sitz der Firma ist auch noch die selbe..... allerdings mit dem Unterschied, dass sie jetzt nicht mehr als GmbH firmiert, sondern als AG.
Ich bin ja der Meinung, dass ich den Pfüb problemlos umändern lassen kann und nicht einen neuen beantragen muss.... a b e r, so 100% sicher bin ich mir eben nicht und es geht ja auch um ZEIT!! :pfeif

Re: Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nu

Verfasst: 08.02.2012, 14:11
von Liesel
Hatte so einen Fall schon mit einer Bank. Im PfÜB wurde angegeben ...bank AG, war aber eine GmbH. Nachdem der GV mitgeteilt hat, daß eine Zustellung an die AG nicht möglich ist, habe ich einen Berichtigungsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde.

Re: Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nu

Verfasst: 08.02.2012, 14:23
von Ernie
Bei Umfirmierung reicht Berichtigungsantrag ans Vollstreckungsgericht.