EV nach 903 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
haribo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 251
Registriert: 18.03.2009, 19:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#1

31.01.2012, 14:30

Hallo, ich habe einen Schuldner, welcher im Jahr 2010 die EV abgegeben hat. Im Jahr 2011 hat er seine Eigentumswohnung verkauft und somit Vermögen erworben. Nun kann ich ja die EV nach 903 ZPO beantragen.
Welche Fragen stelle ich denn nun an den Schuldner, was er mit dem Erlös gemacht hat?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
Jupp03/11

#2

31.01.2012, 14:42

Die Frage wurde doch schon von dir gestellt :mrgreen:
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#3

31.01.2012, 14:42

:zustimm
[size=85]capture life - create art[/size]
Antworten