Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1
31.01.2012, 14:30
Hallo, ich habe einen Schuldner, welcher im Jahr 2010 die EV abgegeben hat. Im Jahr 2011 hat er seine Eigentumswohnung verkauft und somit Vermögen erworben. Nun kann ich ja die EV nach 903 ZPO beantragen.
Welche Fragen stelle ich denn nun an den Schuldner, was er mit dem Erlös gemacht hat?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
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Tigra
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#3
31.01.2012, 14:42
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