Vollstreckung schon vor 2 Wochen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sevel
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#1

31.01.2012, 11:25

ich hab mal wieder eine ZV Frage...

Weiß irgendjemand eine Möglichkeit, § 798 ZPO zu umgehen? Geht vlt. eine Sicherheitsvollstreckung?

Die Problematik stellt sich so dar: Wir haben einen Gegner aus China, der alle Jubeljahre nach Deutschland kommt, um auf einer Messe aufzutreten. In China kamen wir bis jetzt nicht ran. Wir haben nun erfahren, dass er auch dieses Jahr auf der Messe erscheinen will, und wir wollen den bereits ergangenen KFB vollstrecken und denen gleich im selben Zug eine Nachfestsetzung rein knallen. (da durch die Zustellungsversuche in China mehrere Gerichtsgebühren zwecks Übersetzung und so angefallen sind). Natürlich dauert die Messe keine zwei Wochen und danach stünden wir wieder da…somit suchen wir jetzt verzweifelt einen Weg, diese zwei Wochen zu umgehen und wenigstens etwas noch rauszuholen? :?:
Tigra
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#2

31.01.2012, 12:01

wann ist den diese besagte messe?

Du kannst ja den KFA übe die Kosten jetzt schon machen und nicht erst, wenn er da ist. Ich gehe mal davon aus,d ass Gerichtsstands Deutschland war und lediglich die Zustellung in China erfolgen muss oder?
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Sevel
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#3

31.01.2012, 12:09

Die Msese ist im März, 21-4.03.12 um genau zu sein.

Den KFA würden wir auf jeden Fall jetzt schon stellen, aber die Zustellung würde wohl erst auf der Messe selbst stattfinden...

Natürlich könnten wir versuchen die Zustellung des zweiten KFBs auch über China laufen zu lassen, aber da die letzte Zustellung ca. ein Jahr gedauert hat, bezweiflen wir, dass diese schneller sein wird. Und dann kommt natürlich hinzu, dass genau die selben Gebühren wieder anfallen würden..dann könnten wir wieder einen Antrag stellen.

In der Hoffnung das alles zu vermeiden, wollten wir die Zustellung gleich auf der Messe erledigen lassen.

Gerichtsstand ist in Deutschland, - die Verletzungshandlung fand auf der Messe statt (Frankfurt a.M.), somit auch das LG Frankfut a.M. als zuständiges Gericht. Das ganze war eine e.V.-Sache.
Tigra
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#4

31.01.2012, 12:17

dann m. e. müsstet ihr nur beantragen, dass der KFB mit dem GVZ auf der besagten messe zuzustellen ist. wenn ihr einen haus und hof gv habt, dann macht der das sicher ohne großes trara und dann müsstet ihr halt zeitgleich gleich beim Gericht (also am besten ein dritter mann steht gleich a m hinterlegungsschalter :mrgreen: ) an dern hinterlegungsstelle die sicherheitsleistung leisten.
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Sevel
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#5

31.01.2012, 12:35

Ok wunderbar, daraus ziehe ich, dass wir die Sicherheitsvollstreckung machen könnten?

Ich würde das dann so verstehen: Wir geben den GVZ den KFB mit Auftrag zur Zustellung und Pfändung und bitten den GVZ uns das Geld noch nicht zu überweisen (um Hinterlegung zu entgehen) und erwirken dadurch eine Sicherheitsvollstreckung. Nach dem Zöller ist eine frühzeitige Vollstreckung "wirksam, wenn auch fehlerhaft unwirksam, erlangt aber durch Ablauf der Frist Wirksamkeit". Nach 2 Wochen wären wir dann *hoffentlich* in trockenen Tüchern?

Klingt das so richtig, oder gibts einen Einspruch? Ansonsten hieße es jetzt auf sie mit gebrüll... :smile:
ninah
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#6

31.01.2012, 16:18

wenn ich das richtig lese, dann handelt es sich hierbei doch um kosten der zv. die müssen doch dann nicht gesondert festgesetzt werden. wenn der schuldner sowieso auf der messe erscheint, kann der gv doch gleich alles eintreiben
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