Hallo Liebe Leute,
Ich habe (hoffentlich) ein kleines Problem,
SV:
Pfüb an Drittschuldner (Arbeitgeber), zugestellt am 10.11.2011, erinnert gem. 840 ZPO am 20.01.2012.
Anruf Drittschuldner:
"haben nicht schriftlich geantwortet, da Schuldner hier nicht beschäftigt, evtl. der Sohn.....haben dies dem GV mitgeteilt, der hat gesagt, oh oh, hier ist was falsch gelaufen,er kümmert sich drum"
(falschem Schuldner ev abgenommen???????)
ok, soweit...
dann, Anruf GV:
"Ich weiß von nichts, ist mir auch egal (nicht wörtlich), Drittschuldner hat an RA zu antworten....
Anruf Drittschuldner mit der Bitte, schriftlich mitzuteilen, was mit GV genau besprochen wurde.... Namen vom GV, Datum oder sonstiges haben die nicht, wäre auch nicht deren Problem "bekommen ständig so Zustellungen für Leute, die wir gar nicht beschäftigen"
Das sind mir beides echt nette Leute, habt ihr einen Plan, bzw. wie gehe ich hier weiter vor?? Haben sonst nach ZUstellung Pfüb (fast) immer Geld bekommen, Sache dann erledigt...
Vielen Lieben Dank für eure Hilfe...
Pfüb an Drittschuldner
- Pepples
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DS darauf hinweisen, dass auch auch dann, wenn der Schuldner dort nicht beschäftigt ist, die entsprechende DS-Erklärung abzugeben hat. Ob und was er mit dem GV besprochen hat, ist unerheblich. Er muss die DS-Erklärung abgeben und Punkt.
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habe gerade vom Drittschuldner eine E-Mail bekommen, dass er dort nicht beschäftigt ist und dieses (an wen auch immer) bereits längst mitgeteilt wurde! Ja, und nu?
GV hat Schuldner doch die EV abgenommen und aus dem Protokoll ist der AG ersichtlich, jetzt sind ja erhebliche Kosten entstanden für die wir ja gar nichts können, ich habe ab hier keine Ahnung wie es weiter geht...
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Unter Beifügung der Mitteilung, dass Schuldner dort nicht beschäftigt ist, Antrag auf Abgabe der erneute eV nach 903 beantragen.
Man könnte auch versuchen vom vermeintlich AG zu erfahren, ob der Schuldner überhaupt dort beschäftigt war. Wenn nicht, hat der Schuldner ne falsche eV abgegeben und eine Strafanzeige käme in Betracht.
Man könnte auch versuchen vom vermeintlich AG zu erfahren, ob der Schuldner überhaupt dort beschäftigt war. Wenn nicht, hat der Schuldner ne falsche eV abgegeben und eine Strafanzeige käme in Betracht.
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Bist du dir denn sicher, daß er zum Zeitpunkt der Abgabe der eV dort nicht angestellt war?
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