ZV bei einem Geschäftsführer einer GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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susa288
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#1

20.01.2012, 14:08

Hallo, ich hab zwar schon so einiges im Net und auch hier im Forum dazu gefunden, aber das geht alles so durcheinander, dass ich nach lesen der ganzen Beiträge nun noch verwirrter bin.

Ich habe einen Titel gegen einen Schuldner, der Geschäftsführer und meinem Wissen nach alleiniger Gesellschafter einer GmbH ist, welche er sogar bei uns im Notariat anmelden ließ (bzw. Sitzänderung, Satzungsänderung und Geschäftsanteilveräußerung an den nunmehr alleinigen Gesellschafter).

Problem hab ich dahingehend: Ich würde gern bei der GmbH was pfänden, hab aber gelesen, dass das ineffektiv wäre und auch nichts für Leute, die dieses Gebiet der ZV als Neuland betreten... ô.o

Kann mir da irgendwer helfen? Was kann ich alles pfänden? Hat jemand ein gutes Muster vielleicht??

Ich danke schonmal für die Hilfe :)
sansibar
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#2

20.01.2012, 14:31

Du kannst natürlich nix bei der GmbH pfänden, wenn du nur einen persönlichen Titel gegen den Geschäftsführer hast, weil dann ja die GmbH nicht deine Schuldnerin ist.
Du könntest - wie Arbeitslohn - sein Geschäftsführergehalt pfänden, dazu evtl. gewährte Sachbezüge, seine Gesellschafteranteile und alles, was ihm gehört bzw. zusteht.
Grüße - sansibar
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Tigra
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#3

20.01.2012, 14:32

Hast du den Titel auf ihn privat oder auf die GmbH mit ihm als GF? Wenn dann kannst du versuchen seine Gesellschaftsanteile an der GMbH zu pfänden, die frage ist nur ob das im Hinblick auf eure Forderungund KOsten auch dann so hinhaut. Warum schickst du ihm nicht so mal den GV vorbei und guckst mal was er macht. Er muss ja seine GF-Eigenschaft in der EV auch angeben, dann kannst du ja auch theo. sein gehalt pfänden. oder mach doch erst mal ein vorl. zvb an die GmbH und guck mal was die dazu sagen.
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susa288
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#4

20.01.2012, 14:40

Also, unsere vollstr. Kostenrechnung lautet:

Herr
soundso
GF der soundso GmbH
Straße
Ort

Ok, dann versuch ich das erstmal über den GV. :) Vielen Dank nochmal!
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