Unterhaltspfändung P-Konto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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adultera
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#1

18.01.2012, 09:22

Hallo Ihr Lieben, ich bräuchte mal in einer Sache hilfe:
Wir haben im Mai letzten Jahres ne normale Kontopfändung bezüglich Unterhalt gemacht. Der pfändungsfreie Betrag wurde auf 750,00 € festgesetzt. Nun teilt uns die Bank mit, dass der Schuldner ein P-Konto eingerichtet hat (1.050,00 € etwa). Können wir da irgendetwas machen um an die Differenz von 300,00 € ranzukommen? Müssen wir einen neuen P + Ü beantragen aufgrund des P-Kontos?

Ich habe leider keine Peilung, da es das erste P-Konto hier ist :-(

:thx
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Liesel
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#2

18.01.2012, 09:30

Verstehe ich nicht ganz. Bei einer Kontenpfändung wird doch kein pfandfreier Betrag festgesetzt. :kopfkratz
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#3

18.01.2012, 10:15

Ich bin der Meinung, dass das Gericht ja schon festgelegt hat, dass 750,00 Euro verbleiben müssen.
Egal ob P-Konto oder nicht, die Bank hat das zu berücksichtigen. Ich würde einfach noch mal die Bank anschreiben und mitteilen, dass es ein Pfüb nach 850 d ist und dieser entsprechend erlassen worden ist. Die Bank muss sich dann an den vom Gericht festgelegten Pfändungsfreibetrag halten.
adultera
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#4

18.01.2012, 10:22

Danke, werde einfach mal die Bank anschreiben und mein Glück versuchen.. :huepf
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