Forderung für den Ausfall festgestellt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

14.12.2011, 17:01

Hallo ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe, weil ich im Insolvenzverfahren nicht fit bin.
Wir haben für unsere Mandantin beim Insolvenzverwalter eine Forderung wegen rückständiger Miete angemeldet. Durch den Insolvenzverwalter wurden dann einige Mieten bezahlt. Nun ist nur noch ein Teil des Mietrückstandes offen.

Jetzt bekomme ich ein Schreiben vom Insolvenzverwalter, dass unsere Forderung für den Ausfall festgestellt wurde. Was heißt das? Muss ich die Forderungsanmeldung in Höhe der geleisteten Zahlungen zurücknehmen?
Vielen Dank Gruß haribo
ninah
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#2

15.12.2011, 13:06

für den ausfall heíßt, dass der Gläubiger noch Sicherungsrechte hat. in diesem Fall wohl das Vermieterpfandrecht.
bei verzicht auf den ausfall wird die forderung in voller höhe festgestellt. wird der verzicht nicht angezeigt, erhält man auch bei der verteilung keine quote
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