Haupttermin Vollstreckung
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Dann ist es aber kein Widerspruch mehr, sondern ein Einspruch. Der Widerspruch geht nur innerhalb der 14 Tage.Jupp03/11 hat geschrieben:Widerspruch kann auch länger erhoben werden, so lange, bis VB beantragt wurde, danach wird der Widerspruch als Einspruch gewertet.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Na, sagen wir mal so:
Innerhalb 14 Tage: Widerspruch gegen den MB
Mehr als 14 Tage: Verspäteter Widerspruch gegen den MB
VB ist erlassen: Einspruch / Einspruchswertung
Innerhalb 14 Tage: Widerspruch gegen den MB
Mehr als 14 Tage: Verspäteter Widerspruch gegen den MB
VB ist erlassen: Einspruch / Einspruchswertung
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 84
- Registriert: 31.08.2011, 16:52
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: 077
Ganz sicher!Ganz sicher? In der Regel wird der VB nicht bei den Beträgen abgeändert, sondern es steht rechts unten, dass der Titel nur wegen dem Betrag X ergangen ist.
Ich hab den Mahnbescheid in den Händen gehalten!
Ich habe den Vollstreckungsantrag in den Händen gehalten und den Teilwiderspruch gegen den Mahnbescheid.
Meines Wissens heißt es Mahnbescheid, Vollstreckungsantrag und Vollstreckungsbescheid (bzw. Vollstreckungstitel?)
Wenn dem Vollstreckungsantrag gänzlich widersprochen wurde, kann dieser doch nicht vorläufig vollstreckbar sein, denn es wurde ja Einspruch / Widerspruch erhoben.
Das ist mir bekannt und insoweit auch passiert mit dem Teilwiderspruch gegen den MB.Widerspruch kann auch länger erhoben werden, so lange, bis VB beantragt wurde, danach wird der Widerspruch als Einspruch gewertet.
Meines Erachtens ergeht kein Vollstreckungsbescheid. Es wird der Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt. Diesem kann binnen 14 Tagen widersprochen werden.MB wird beantragt und zugestellt Widerspruch binnen 14 Tagen möglich kein Widerspruch, es ergeht Vollstreckungsbescheid, der vorläufig vollstreckbar ist Einspruch binnen 14 Tagen möglich, was aber die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht aufhebt.
Ein Vollstreckungsbescheid dem widersprochen wurde, kann m.E. nicht zur Vollstreckung führen, denn es mangelt ja an einem Vollstreckungstitel.
Wo steht, dass ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungstitels vorläufig vollstreckbar ist?
M.E. ist NUR der Vollstreckungstitel vorläufig vollstreckbar.
Ich bitte um Hinweis auf die ZPO!
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Hallo, ein Vollstreckungsantrag kommt aus dem Vollstreckungsrecht und hat mit dem Mahnverfahren nichts zu tun. Du meinst einen "Antrag auf Erlass des VB" oder auch "VB-Antrag" genannt. Nichts ist misslicher, als feststehende Begriffe zu vermengen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12230
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Und deshalb empfehle ich jetzt mal folgende Lektüre:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren" target="blank
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren" target="blank
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
So jedenfalls steht es in meinem zugegeben alten Zöller, § 694 Rd 6, keine Ausschlussfrist13 hat geschrieben:Na, sagen wir mal so:
Innerhalb 14 Tage: Widerspruch gegen den MB
Mehr als 14 Tage: Verspäteter Widerspruch gegen den MB
VB ist erlassen: Einspruch / Einspruchswertung
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Dass alles nur auf Antrag geschieht, hab ich einfach mal als bekannt vorausgesetzt. Es heißt auch nicht Vollstreckungsantrag, sondern Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides.
Wenn zunächst ein Teilwiderspruch einging, kann durchaus wegen des zunächst nicht widersprochenen Teils Vollstreckungsbescheid ergehen. Du hast geschrieben, dass ein Vollstreckungsbescheid erging, der den Widerspruch nicht berücksichtigt hat. Damit wäre ein vorläufig vollstreckbarer Titel in der Hand.
Mein Vorschlag: Schau am Montag nochmals in die Akte und schildere mal den Sachverhalt ausführlich und achte darauf, die Sachen richtig zu bezeichnen. Dann kriegen wir das auch aufgebröselt.Und schau bitte auch nochmal sicherheitshalber auf den Vollstreckungsbescheid und lies den Text unter den Zahlen, ob dort etwas steht, ob nicht doch nur teilweise VB ergangen ist. Nicht, dass das Gericht keine Fehler macht, aber man kann es leicht "übersehen" im Text.
Wenn zunächst ein Teilwiderspruch einging, kann durchaus wegen des zunächst nicht widersprochenen Teils Vollstreckungsbescheid ergehen. Du hast geschrieben, dass ein Vollstreckungsbescheid erging, der den Widerspruch nicht berücksichtigt hat. Damit wäre ein vorläufig vollstreckbarer Titel in der Hand.
Mein Vorschlag: Schau am Montag nochmals in die Akte und schildere mal den Sachverhalt ausführlich und achte darauf, die Sachen richtig zu bezeichnen. Dann kriegen wir das auch aufgebröselt.Und schau bitte auch nochmal sicherheitshalber auf den Vollstreckungsbescheid und lies den Text unter den Zahlen, ob dort etwas steht, ob nicht doch nur teilweise VB ergangen ist. Nicht, dass das Gericht keine Fehler macht, aber man kann es leicht "übersehen" im Text.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Das ist korrekt, Jupp.Jupp03/11 hat geschrieben: So jedenfalls steht es in meinem zugegeben alten Zöller, § 694 Rd 6, keine Ausschlussfrist
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<