Pfüb kann noch nicht erlassen werden wegen:
Verfasst: 30.11.2011, 13:50
Hallöchen,
ich hatte einen Pfüb beim Gericht beantragt. Jetzt schreibt das Gericht zurück, dass dieser noch nicht erlassen werden kann, da der Vergleich dem Schuldner bislang nicht zugestellt wurde. Den Titel haben wir anliegend zurückbekommen.
Der Titel ist von 2005 und mir ist fraglich, warum dieser noch nicht zugestellt wurde.
Wie verfahre ich denn jetzt weiter? Habe gerade irgendwie ne Denkblockade
Juliane
ich hatte einen Pfüb beim Gericht beantragt. Jetzt schreibt das Gericht zurück, dass dieser noch nicht erlassen werden kann, da der Vergleich dem Schuldner bislang nicht zugestellt wurde. Den Titel haben wir anliegend zurückbekommen.
Der Titel ist von 2005 und mir ist fraglich, warum dieser noch nicht zugestellt wurde.
Wie verfahre ich denn jetzt weiter? Habe gerade irgendwie ne Denkblockade
Juliane