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Pfüb kann noch nicht erlassen werden wegen:

Verfasst: 30.11.2011, 13:50
von Juliane1985
Hallöchen,

ich hatte einen Pfüb beim Gericht beantragt. Jetzt schreibt das Gericht zurück, dass dieser noch nicht erlassen werden kann, da der Vergleich dem Schuldner bislang nicht zugestellt wurde. Den Titel haben wir anliegend zurückbekommen.

Der Titel ist von 2005 und mir ist fraglich, warum dieser noch nicht zugestellt wurde.

Wie verfahre ich denn jetzt weiter? Habe gerade irgendwie ne Denkblockade :oops:

Juliane

Re: Pfüb kann noch nicht erlassen werden wegen:

Verfasst: 30.11.2011, 13:51
von Pepples
Du stellst den Vergleich zu im Parteibetrieb, da hat wohl jemand gepennt mit der Zustellung. :wink:

Re: Pfüb kann noch nicht erlassen werden wegen:

Verfasst: 30.11.2011, 14:16
von Jupp03/11
Ich würde ihn per GV zustellen lassen, dürfte in diesem -alten- Fall schneller gehen.

Re: Pfüb kann noch nicht erlassen werden wegen:

Verfasst: 30.11.2011, 14:37
von Juliane1985
aha, also erstmal zustellen lassen und dann nochmal den pfüb raus??

Re: Pfüb kann noch nicht erlassen werden wegen:

Verfasst: 30.11.2011, 14:44
von Pepples
Wieso nochmal raus? Der Antrag ist doch nicht abgewiesen worden, sondern ihm kann derzeit nicht entsprochen werden. Einfach schnell zustellen lassen und dann den Vergleich mit Zustellung an das Gericht mit der Bitte um Erlass des Pfübs.

Re: Pfüb kann noch nicht erlassen werden wegen:

Verfasst: 30.11.2011, 15:18
von Juliane1985
ok danke ;)