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Re: ZV-Möglichkeiten?

Verfasst: 08.11.2011, 15:44
von Pepples
Jepp. :wink:

Re: ZV-Möglichkeiten?

Verfasst: 08.11.2011, 16:12
von OKK13401
Ich (= Behörde bzw. überörtlicher Sozialhilfeträger), muss ausstehenden Unterhalt auch ganz normal über nen Pfüb pfänden.
Nur gewisse Ansprüche können unsere Sachbearbeiter dann auf uns überleiten (wie Rente, wenn jemand in einer Einrichtung untergebracht ist und wir für dessen Lebensunterhalt aufkommen usw.).

Aber Unterhalt muß auf ordentliche Art und Weise gepfändet werden. Da muß ich sogar den privatrechtlichen Weg gehen, da wir den Anspruch nur auf uns überleiten.

Re: ZV-Möglichkeiten?

Verfasst: 09.11.2011, 08:27
von Liesel
OKK, die Unterhaltsvorschußkasse kann aber definitiv einen Abzweigungsantrag stellen - sowohl an Arbeitsamt als auch an Krankenkasse bei Zahlung von Krankengeld.