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Re: Forderungskonto buchen RA-Kosten

Verfasst: 14.03.2018, 09:56
von rena
Hmm, okay. Ich habe das bisher immer unter Kosten mit rein.

Weitere Meinungen?

Re: Forderungskonto buchen RA-Kosten

Verfasst: 14.03.2018, 10:05
von Anahid
Ich trag das als festgesetzte Kosten ein, wenn sie verzinst werden, ansonsten als Rechtsanwaltskosten Festgebühr. Es ist keine Hauptforderung, sondern eine Nebenforderung. Die gesetzliche Verrechnungsstimmung sieht vor, dass zunächst auf Zinsen, dann auf Kosten und dann erst auf die Hauptforderung zu verbuchen ist. Klar, kann ich Zahlungen selbst verteilen. Aber hey....wofür hab ich ein Programm? Ich hab echt anderes zu tun, als hier selbst zu rechnen, damit ich verteilen kann. ;)

Re: Forderungskonto buchen RA-Kosten

Verfasst: 14.03.2018, 18:58
von Maija
Ich buch die auch immer als festgesetzte Kosten ein, weil es eben keine Hauptforderung ist. Bis jetzt hat sich auch noch keiner beschwert.