Forderungskonto buchen RA-Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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rena
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#11

14.03.2018, 09:56

Hmm, okay. Ich habe das bisher immer unter Kosten mit rein.

Weitere Meinungen?
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Anahid
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#12

14.03.2018, 10:05

Ich trag das als festgesetzte Kosten ein, wenn sie verzinst werden, ansonsten als Rechtsanwaltskosten Festgebühr. Es ist keine Hauptforderung, sondern eine Nebenforderung. Die gesetzliche Verrechnungsstimmung sieht vor, dass zunächst auf Zinsen, dann auf Kosten und dann erst auf die Hauptforderung zu verbuchen ist. Klar, kann ich Zahlungen selbst verteilen. Aber hey....wofür hab ich ein Programm? Ich hab echt anderes zu tun, als hier selbst zu rechnen, damit ich verteilen kann. ;)
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Maija
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#13

14.03.2018, 18:58

Ich buch die auch immer als festgesetzte Kosten ein, weil es eben keine Hauptforderung ist. Bis jetzt hat sich auch noch keiner beschwert.
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