Zwangssicherungshyptohek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Andrea1978
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#1

18.10.2011, 21:28

Hallo!
In einer Unterhaltssache soll eine Zwangssicherungshypothek für den künftigen Unterhaltsanspruch eingetragen werden. Ist dies überhaupt möglich? Wenn ja, wo finde ich dies? Nach meiner Info ist eine Eintragung einer Sicherungshypothek für einen künftigen Anspruch nicht möglich.
Wie seht Ihr dies?

Andrea
Jupp03/11

#2

18.10.2011, 21:34

Welcher Berufszweig will das denn wissen?
Jupp03/11

#3

18.10.2011, 21:51

Nein, siehe Schöner/Stöber, 13. Auflage, Rd 2175, im übrigen auch § 751 Abs. 1 ZPO
Andrea1978
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#4

18.10.2011, 21:56

Danke!!!!
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