Hallo!
In einer Unterhaltssache soll eine Zwangssicherungshypothek für den künftigen Unterhaltsanspruch eingetragen werden. Ist dies überhaupt möglich? Wenn ja, wo finde ich dies? Nach meiner Info ist eine Eintragung einer Sicherungshypothek für einen künftigen Anspruch nicht möglich.
Wie seht Ihr dies?
Andrea
Zwangssicherungshyptohek
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 18.10.2011, 21:23
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: Advoware
Nein, siehe Schöner/Stöber, 13. Auflage, Rd 2175, im übrigen auch § 751 Abs. 1 ZPO
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 18.10.2011, 21:23
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: Advoware
Danke!!!!