Hallo alle miteinander,
ich weiß die Frage ist bescheuert aber bis jetzt hatte ich das so noch nie.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Protokolls. Jetzt will ich das an Gegenseite zustellen. Bis jetzt immer von Anwalt zu Anwalt. Gegenseite hat aber keinen. Stelle ich das trotzdem so zu wie bei Anwalt zu Anwalt oder ist das anders. Muss ich da irgendwas beachten?
Dank für eure Hilfe
Nili
vollstreckbares Protokoll Zustellung
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kannst du acuh über den GV zustellen lassen...
machst einen Zustellungsauftrag; fügst eine Abschrift bei und das Original..
Gv versieht das dann mit Zustellunsurkunde...
wenn die Vollstreckungsauftrag machst, kannst du das auch verbinden....
machst einen Zustellungsauftrag; fügst eine Abschrift bei und das Original..
Gv versieht das dann mit Zustellunsurkunde...
wenn die Vollstreckungsauftrag machst, kannst du das auch verbinden....
Hellooo,
ich hab auch mal eine frage dazu, was ist wenn der von einem RA vertreten wurde im Verfahren. Ist der RA grundsätzlich dann immer zustellbevollmächtigt für solche vollstreckungsvorbereitenen Verfahren - also für die zustellung des vollstreckbaren urteils???
ich hab auch mal eine frage dazu, was ist wenn der von einem RA vertreten wurde im Verfahren. Ist der RA grundsätzlich dann immer zustellbevollmächtigt für solche vollstreckungsvorbereitenen Verfahren - also für die zustellung des vollstreckbaren urteils???
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- Liesel
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Verstehe deine Frage nicht ganz. Wieso willst du ein vollstreckbares Urteil zustellen? Das wird doch von Amts wegen zugestellt.
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Sorry, also in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gabs einen Vergleich aus dem unsere Mdt. Zahlen muss und Zeugnis erstellen soll.
Die Gegenseite hat uns jetzt die vollstreckbare Ausfertigung von Anwalt zu Anwalt zugestellt.
Die Frage ist jetzt , sind wir überhaupt automatisch in dem Verfahren zustellungsbevollmächtigt oder gehört diese handlung noch zum vorherigen Verfahren und wir müssen an uns zustellen lassen?!
Die Gegenseite hat uns jetzt die vollstreckbare Ausfertigung von Anwalt zu Anwalt zugestellt.
Die Frage ist jetzt , sind wir überhaupt automatisch in dem Verfahren zustellungsbevollmächtigt oder gehört diese handlung noch zum vorherigen Verfahren und wir müssen an uns zustellen lassen?!
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- Liesel
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Jep, die Zustellung muß an euch erfolgen, wenn ihr im Ausgangsverfahren beteiligt ward. Irgendwo gab´s da schon mal nen Thread dazu.
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