Hallo, Guten Abend,
habe ein paar Fragen zur ZV bzw. direkt Pfändung und EV:
1. Wenn die Frau 600,00 € Elterngeld bekommt und Kindergeld 180,00 €, kann ihr was gepfändet werden? Sie bekommt nur noch 1 Monat Elterngeld und denn nix mehr.
2. In der Wohnung sind nur Sachen bezahlt worden vom Lebensgefährten, kann der GV trotzdem pfänden?
3. Kann der GV das Sparbuch ihrer Tochter (1 Jahr alt) pfänden?
Hmmm. ich glaub das wars erstmal.
Pfändung / EV
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Wieso denn?
- charly03
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Damit wir wissen, mit wem wir es zu tun haben und um die Erteilung von Rechtsberatung zu vermeiden, die uns hier untersagt ist.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
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So ok?
Ich bin nicht der Typ, der viel im Internet über sich bekannt gibt.
Ich bin nicht der Typ, der viel im Internet über sich bekannt gibt.
Ist ja auch richtig, aber hier gibt es auch einen Vorstell-Thread, der einiges erleichtert... Soll ja nur ein Tip sein!MartaMaria hat geschrieben:Ich bin nicht der Typ, der viel im Internet über sich bekannt gibt.
1. Kindergeld ist zweckbezogen. Also es ist nur pfändbar, wenn das Kind, zu dessen Gunsten es gezahlt wird, einen Titel inne hätte.
2. Wenn Elterngeld wegfällt, wird derjenige sich anderweitige Unterstützung "suchen" müssen, z. B. Unterhalt vom Kindesvater / Lebensgefährten oder auch staatliche Hilfe.
3. Wie viel soll denn auf dem Sparbuch für das Kind sein?
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um die 700 euro
- mücki
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Läuft das Sparbuch auf das Kind oder den Lebensgefährten oder sonst eine Dritte Person, die nicht eure Schuldnerin ist, kannst du es nicht pfänden soweit ich weiß.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch