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Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV??

Verfasst: 05.08.2011, 10:14
von Svala
Ich habe in einer ZV-Sache ein vorläufiges Zahlungsverbot an einen ehemaligen Arbeitgeber des Schuldners geschickt und ide Auskunft bekommen, dass er dort nicht mehr beschäftigt ist.

Kann ich die entstandenen RA und GV-Kosten als bisherige Kosten der ZV in einem anschließenden ZV-Auftrag geltend machen, oder ist es sozusagen "unser Pech" das VZB an einen falschen Arbeitgeber zu schicken??

Re: Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV

Verfasst: 05.08.2011, 10:25
von petzilein
Für ein vorläufiges Zahlungsverbot bekommt ihr keine Gebühren. Die GVZ-Kosten für die Zustellung gelten selbstverständlich als bisherige Kosten des ZV.

Re: Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV

Verfasst: 05.08.2011, 10:30
von Svala
:thx

Re: Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV

Verfasst: 05.08.2011, 10:35
von Svala
Sorry, muss doch noch einmal nachfragen....

Ich bekomme doch für ein vorläufiges Zahlungsverbot eine 0,3 Geb. 3309 VV.
Die bekomme ich nur dann nicht, wenn sich ein PfüB anschließt, da das Ganze dann als 1 Angelegenheit betrachtet wird...?

Re: Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV

Verfasst: 05.08.2011, 10:38
von Tanja Igel
So isses. Also Gebühr fürs VZV ins Forderungskonto aufnehmen.

Re: Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV

Verfasst: 05.08.2011, 10:39
von Aelizia
Svala hat geschrieben:Sorry, muss doch noch einmal nachfragen....

Ich bekomme doch für ein vorläufiges Zahlungsverbot eine 0,3 Geb. 3309 VV.
Die bekomme ich nur dann nicht, wenn sich ein PfüB anschließt, da das Ganze dann als 1 Angelegenheit betrachtet wird...?
richtig

Re: Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV

Verfasst: 05.08.2011, 10:43
von Pepsi
petzilein das ist falsch
Tanja :zustimm

Re: Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV

Verfasst: 05.08.2011, 10:49
von Svala
Dann sind wir uns ja jetzt grundsätzlich einig... :D

Aber noch einmal zurück zu meinem konkreten Fall:
Kann ich die Gebühr auch dann vom Gegner verlangen, wenn das VZB an einen falschen Drittschuldner ging??

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, sonst könnte ich ja "künstlich Gebühren produzieren", indem ich alle möglichen VZBs raus schicke... :?:

Gegenüber meinem Mandanten rechne ich das natürlich ab, di falsche Info kam ja von ihm...

Re: Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV

Verfasst: 05.08.2011, 10:53
von petzilein
Stimmt. Es hat sich ja kein PÜ angeschlossen, da der Schuldner da nicht mehr arbeitet.

Re: Kosten vorl. Zahlungsverbot als Kosten der bisherigen ZV

Verfasst: 05.08.2011, 11:06
von Tanja Igel
Als du das VZV gemacht hast, bist du doch davon ausgegangen, dass der Schuldner dort arbeitet. Dass dem nicht mehr so ist, hast du ja erst aufgrund des VZV erfahren. Daher kannst du die Gebühren auch gegenüber dem Gegner geltend machen.