ZV-Auftrag gegen eigene Partei?? Was muss ich beachten....

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
maus19
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 07.02.2007, 11:54
Wohnort: Düsseldorf

#1

02.08.2011, 22:23

Hallo,

habe schon länger keinen ZV-Auftrag gemacht, brauche deshalb eure hilfe....

muss ZVA gegen eigene partei machen:

was muss ich beachten???
welche gebühren nehme ich???

Ich habe einen KFB vorliegen, darin ist der zu zahlende Betrag an uns sowie weitere Auslagen festgesetzt worden.

Hilfe.....
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#2

02.08.2011, 22:43

Nr. 3309 RVG
beachten eigentlich nichts weiter, bis auf das du die ZV Geb. nur netto geltend machst, weil ihr ja vorsteuerabzugsberechtigt seid (sofern ihr es auch seid, wovon ich jetzt aber mal ausgehe)
Antworten