Frage zum Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nina26
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#1

11.07.2011, 16:07

Hallöchen, ich habe mal eine Frage zum Haftbefehl. Und zwar ist der Schuldner hier falsch bezeichnet. Der Schuldner ist laut Titel eine Frau. Allerdings ist hier im Haftbefehl der Schuldner als Mann bezeichnet. Ist das schlimm? Kann ich wohl trotzdem einen Haftauftrag machen?

GRUSS NINA
sansibar
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#2

11.07.2011, 16:13

Ich denke nicht, dass der Haftbefehl dann ausgeführt wird.
Grüße - sansibar
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silvester
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#3

12.07.2011, 14:38

Ungenauigkeiten, die gleichwohl eine eindeutige Identifizierung des Schuldners ermöglichen, ohne daß detektivische Nachforschungen erforderlich sind, sind unschädlich. Ziel der Regelung aus § 750 ist es lediglich, die Beteiligung Unbeteiligter auszuschließen. Es kommt einzig darauf an, daß eine eindeutige Identifizierung des Schuldners möglich ist.
Führt die nicht eindeutige Bezeichnung zu Zweifeln, wird der Auftrag nicht ausgeführt.
Die Vollstreckung scheidet aus, wenn die Bezeichnung auf mehrere Personen zutrifft.
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#4

12.07.2011, 15:24

Wenn der Vorname des Schuldners eindeutig und für unser Land bekanntlich weiblich ist, denke ich, wird der Haftbefehl ausgeführt. Um ganz sicher zu gehen, kannst Du ja noch eine Berichtigung der Bezeichnung beantragen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit.
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