Beschluss 887, Fahrzeug nicht angemeldet -EILT-

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
rosa

#1

01.07.2011, 08:46

ich habe folgende Sache:
VU liegt vor: Gegner muss sein Fahrzeug vom Grundstück des Mandanten entfernen

Gegner reagiert nicht

Also habe ich Beschluss nach 887 (vertretbare Handlung) beantragt. Das Verfahren läuft jetzt noch.

Im Beschluss hab ich beantragt dass Mdt ermächtigt wird das Auto zu entfernen und dass der Schuldner die Kosten des Abschleppunternehmens von 120 EURO trägt...

So jetzt ruft Mdt an und sagt, dass das Fahrzug abgemeldet ist und wo das dann hin kommt, dass er ja auf dem Hof des Abschleppunternehmens Standkosten von 10EURO am Tag habe.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Fahrzeug angemeldet ist weil ich eben auch ein Kennzeichen im VU hatte....

Wie dem auch sei, was muss ich hier tun? Für das Abschleppen auf den Abschlepphof hätte er uns nicht gebraucht, aber ich weiß nicht recht, wies jetzt weiter geht...
Goldlöckchen

#2

01.07.2011, 08:57

Die Frage ist, ob man das Auto wirklich zu einem Abschlepphof bringen muss, oder nicht an der nächsten Straße abstellen kann.
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misspinky1984
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#3

01.07.2011, 08:59

Rapunzel, wenn das Auto abgemeldet ist, darf es m.M.n. nicht mehr auf öffentlichem Straßenland stehen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
rosa

#4

01.07.2011, 09:01

Rapunzel, wenn das Auto abgemeldet ist, darf es m.M.n. nicht mehr auf öffentlichem Straßenland stehen
genau !
Jupp03/11

#5

01.07.2011, 09:09

Kann das Fahrzeug nicht zum Gegner gebracht werden?
rosa

#6

01.07.2011, 09:11

Kann das Fahrzeug nicht zum Gegner gebracht werden?
ich weiß nicht ob er ein Grundstück hat oder so... und dort auf die Straße geht ja auch nicht :(
India
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#7

01.07.2011, 09:13

Ich würde den Beklagten unter Fristsetzung zur Abholung auffordern, sonst wird das Teil verwertet. Danach würde ich einen MB über die angefallenen Kosten beantragen und gut is.
rosa

#8

01.07.2011, 09:15

Ich würde den Beklagten unter Fristsetzung zur Abholung auffordern
hab ich ja bereits getan, ich habe ja ein VU hierüber

ich kann das Auto nicht verwerten ohne Brief etc.
rosa

#9

01.07.2011, 09:17

habe eben einfach mal beim Abschleppdienst angerufen. Also selbst WENN der Gegner ein Grundstück hätte, dann dürften die nicht einfach sein Grundstück befahren. Ok, das könnte ich noch nachträglich in den 887 packen denke ich, also die Duldung etc. aber ich gehe nicht davon aus, dass dort ein Privatgrundstück ist. Die sagen, dass das Auto dann auf den Hof gebracht wird für rund 10 EURO am Tag.

HELP :(
Goldlöckchen

#10

01.07.2011, 09:21

Ob das Auto auf der Straße stehen darf, oder nicht, weil es abgemeldet ist, ist doch nicht Dein Problem, sondern das Problem des Gegners.

Ist das Auto überhaupt noch etwas wert?
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