Hinhaltetaktik bei zu erwartender Insolvenzeröffnung
Verfasst: 30.06.2011, 09:51
Guten Morgen!
Bin gerade auf 180! Wir vertreten unseren Mandanten wegen Lohnforderung vor dem Arbeitsgericht. Die Gegenseite hat zwar mittlerweile Abrechnungen, wenn auch missverständlich und z.T. falsch, sowie ein Zeugnis und die Lohnsteuerkarte herausgegeben aber bezahlt wurde noch kein Cent. Auch eine Erwiderung auf unsere Klageschrift erfolgte bislang von der Gegenseite nicht, nur den Kammertermin haben sie jetzt mal wieder verlegt. Jetzt rief ich bei der Geschäftsstelle an und fragte, ob der Schriftsatz der Gegenseite fristgerecht eingegangen ist, sie: "Nein". Was kann man da machen, war meine Frage, sie wieder: "Nichts". Ich bei der Gegenseite angerufen und habe mir ausrichten lassen, dass kein Schriftsatz kommen wird. Man lässt es also auf ein "Anerkenntnis" hinauslaufen. Ich wieder bei Gericht angerufen, "kann man nichts machen". Ja, prima, danke!
Kann man da kein Anerkenntnisurteil ohne weitere Anhörung der Parteien beantragen? Ich finde es ungerecht, dass wir jetzt noch einen Monat zuwarten müssen, bis der Kammertermin ist und wir dort völlig umsonst auftreten, da zu befürchten ist, dass die Beklagte in der Zwischenzeit Insolvenz anmeldet.
Was wäre Eurer Meinung nach hier zu tun bzw. möglich? Keine Ahnung, wie ich das dem Mandanten erklären soll, der war schon mehr als muffig, als er hörte, dass die Gegenseite mal wieder Terminsverlegung beantragt hat.
Frau Geheimrat
Bin gerade auf 180! Wir vertreten unseren Mandanten wegen Lohnforderung vor dem Arbeitsgericht. Die Gegenseite hat zwar mittlerweile Abrechnungen, wenn auch missverständlich und z.T. falsch, sowie ein Zeugnis und die Lohnsteuerkarte herausgegeben aber bezahlt wurde noch kein Cent. Auch eine Erwiderung auf unsere Klageschrift erfolgte bislang von der Gegenseite nicht, nur den Kammertermin haben sie jetzt mal wieder verlegt. Jetzt rief ich bei der Geschäftsstelle an und fragte, ob der Schriftsatz der Gegenseite fristgerecht eingegangen ist, sie: "Nein". Was kann man da machen, war meine Frage, sie wieder: "Nichts". Ich bei der Gegenseite angerufen und habe mir ausrichten lassen, dass kein Schriftsatz kommen wird. Man lässt es also auf ein "Anerkenntnis" hinauslaufen. Ich wieder bei Gericht angerufen, "kann man nichts machen". Ja, prima, danke!
Kann man da kein Anerkenntnisurteil ohne weitere Anhörung der Parteien beantragen? Ich finde es ungerecht, dass wir jetzt noch einen Monat zuwarten müssen, bis der Kammertermin ist und wir dort völlig umsonst auftreten, da zu befürchten ist, dass die Beklagte in der Zwischenzeit Insolvenz anmeldet.
Was wäre Eurer Meinung nach hier zu tun bzw. möglich? Keine Ahnung, wie ich das dem Mandanten erklären soll, der war schon mehr als muffig, als er hörte, dass die Gegenseite mal wieder Terminsverlegung beantragt hat.
Frau Geheimrat