Hinhaltetaktik bei zu erwartender Insolvenzeröffnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau Geheimrat
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#1

30.06.2011, 09:51

Guten Morgen!

Bin gerade auf 180! Wir vertreten unseren Mandanten wegen Lohnforderung vor dem Arbeitsgericht. Die Gegenseite hat zwar mittlerweile Abrechnungen, wenn auch missverständlich und z.T. falsch, sowie ein Zeugnis und die Lohnsteuerkarte herausgegeben aber bezahlt wurde noch kein Cent. Auch eine Erwiderung auf unsere Klageschrift erfolgte bislang von der Gegenseite nicht, nur den Kammertermin haben sie jetzt mal wieder verlegt. Jetzt rief ich bei der Geschäftsstelle an und fragte, ob der Schriftsatz der Gegenseite fristgerecht eingegangen ist, sie: "Nein". Was kann man da machen, war meine Frage, sie wieder: "Nichts". Ich bei der Gegenseite angerufen und habe mir ausrichten lassen, dass kein Schriftsatz kommen wird. Man lässt es also auf ein "Anerkenntnis" hinauslaufen. Ich wieder bei Gericht angerufen, "kann man nichts machen". Ja, prima, danke!

Kann man da kein Anerkenntnisurteil ohne weitere Anhörung der Parteien beantragen? Ich finde es ungerecht, dass wir jetzt noch einen Monat zuwarten müssen, bis der Kammertermin ist und wir dort völlig umsonst auftreten, da zu befürchten ist, dass die Beklagte in der Zwischenzeit Insolvenz anmeldet.

Was wäre Eurer Meinung nach hier zu tun bzw. möglich? Keine Ahnung, wie ich das dem Mandanten erklären soll, der war schon mehr als muffig, als er hörte, dass die Gegenseite mal wieder Terminsverlegung beantragt hat.

Frau Geheimrat
Eve80
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#2

30.06.2011, 10:26

Aber wenn du davon ausgehst, dass Insolvenz folgt (wie kommst du drauf?), können sich dein Mandant und du doch entspannt zurücklehnen. Stichwort: Insolvenzgeld…

Oder bin ich jetzt grad schiefgewickelt?!?
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Frau Geheimrat
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#3

30.06.2011, 10:52

Eve80 hat geschrieben:Aber wenn du davon ausgehst, dass Insolvenz folgt (wie kommst du drauf?)
Unser Mandant hat uns das mitgeteilt, dass die Zahlungsmoral seines Arbeitgebers in letzter Zeit oft sehr schlecht war und ihm auch aus diesem Grund gekündigt wurde.
Eve80 hat geschrieben:können sich dein Mandant und du doch entspannt zurücklehnen. Stichwort: Insolvenzgeld…

Oder bin ich jetzt grad schiefgewickelt?!?
Das Arbeitsverhältnis ist bereits beendet worden, es geht hier um Lohnansprüche der letzten beiden Monate sowie um Überstunden- und Urlaubsgeld.

Habe auch gerade mit Chef gesprochen und mehr als das Vorbringen der Beklagten als verspätet zu rügen, kann man nicht bzw. wird dann in über einem Monat VU ergehen und ich wette um jeden Preis, dass wir mit leeren Händen dastehen werden und sowas wurmt mich halt. Ich weiß, das wäre nicht das erste Mal, dass sowas passiert ....
Eve80
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#4

30.06.2011, 10:57

Das ist vollkommen egal, ob der Arbeitnehmer kurz vor Eröffnung/Abweisung ausgeschieden ist oder 2 Jahre davor. Gezahlt werden maximal die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses, unabhängig vom Datum der Eröffnung/Abweisung.
Kitty
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#5

30.06.2011, 11:00

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