Hallo Ihr Lieben,
soeben habe ich - wie gewohnt - telefonisch um eine Auskunft aus der Schuldnerkartei gebeten (AG Coesfeld).
Die haben mir mitgeteilt, dass ich das nur schriftlich machen könne. Soweit ok. Das machen ja mittlerweile einige so (angeblich aus Zeitmangel).
Seltsam fand ich hier nur, dass plötzlich eine Erklärung notwendig sein soll, dass wir mit der Speicherung der Daten einverstanden sind. Da gäbe es wohl eine neue Regelung. Hab ich da was verpennt? Oje!
Seit wann es diese Regelung gibt wusste der nette Mensch nicht (Vertretung).
Meine Frage: Ist das eine länderbedingte Änderung ist
(Wir haben nur wenig ZV in Norddeutschland)
Wo ist das noch so?
btw: Es geht mir nicht darum, dass mich das stört, sondern nur um mir für die Zukunft unnötige Anrufe zu ersparen.
GLG
Bells
Schuldnerkarteiauskunft
- LuzZi
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Aus Hannover und Umgebung kenne ich das nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Die Gerichte in unserer Umgebung machen das auch noch nicht.
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Jep, das stimmt. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es wohl vereinzelte Gerichte, die darauf bestehen. Bei vielen ist dies aber bisher nicht nötig (hier in der Gegend geben die meisten auch noch telefonisch Auskunft).Dazu hatten wir schon einmal einen Thread, soweit ich mich erinnern kann.
Ich glaub, so ne generelle Regelung welche Gerichte das wollen und welche nicht, gibts da bisher nicht.
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Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Guck mal hier
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... dnerkartei" target="blank
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