Kosten bei Rücknahme Antrag Zwangsverwaltung
Verfasst: 14.06.2011, 16:46
Hallo!
Ich habe ein für mich recht schwieriges Problem, weil ich mich in dem Gebiet so gar nicht auskenne. Es geht um folgendes:
Hintergrund:
- Titel als InsVerw. über Vermögen der Firma gegen den ehemaligen Geschäftsführer über 10.000. € zzgl. Kosten
- diverse ZV-Maßnahmen und Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (3. Rang im Grundbuch)
- Antrag auf Zwangsverwaltung -> zurückgenommen, da Wohnung vom Schuldner bewohnt wird
- Antrag auf Zwangsversteigerung:
+ Anordnung erfolgt
+ Bank (2. Rang im Grundbuch) zusätzlich betreibender Gläubiger
+ von uns bereits gezahlt: Gebühr für Anordnung und Auslagenvorschuss für Gutachten
+ Gutachten geht von ca. 40.000 € Wert für Wohnung und 8.300 € Wert für TG-Platz aus
+ vorrangige Rechte laut Grundbuch für zwei Grundschulden (1. über 23.000 DM und 2. über 75.000 DM) -> Zahlungen auf unsere Forderung sind vermutlich nicht zu erwarten
+ Versteigerungstermin ist noch nicht bestimmt
Problem:
Wie Verfahren kostengünstig beenden, um Masse nicht weiter zu belasten?
Rücknahme des Antrags oder abwarten
weitere Fragen:
Wenn wir zurücknehmen, bleibt Zwangsversteigerung für die Bank bestehen?
Erhalten wir dann unseren Auslagenvorschuss zurück?
Wenn wir abwarten, welche Kosten können für uns noch entstehen?
Was passiert mit unseren Gebühren?
Für eure Hilfe bereits im Voraus vielen Danke!
Ich habe ein für mich recht schwieriges Problem, weil ich mich in dem Gebiet so gar nicht auskenne. Es geht um folgendes:
Hintergrund:
- Titel als InsVerw. über Vermögen der Firma gegen den ehemaligen Geschäftsführer über 10.000. € zzgl. Kosten
- diverse ZV-Maßnahmen und Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (3. Rang im Grundbuch)
- Antrag auf Zwangsverwaltung -> zurückgenommen, da Wohnung vom Schuldner bewohnt wird
- Antrag auf Zwangsversteigerung:
+ Anordnung erfolgt
+ Bank (2. Rang im Grundbuch) zusätzlich betreibender Gläubiger
+ von uns bereits gezahlt: Gebühr für Anordnung und Auslagenvorschuss für Gutachten
+ Gutachten geht von ca. 40.000 € Wert für Wohnung und 8.300 € Wert für TG-Platz aus
+ vorrangige Rechte laut Grundbuch für zwei Grundschulden (1. über 23.000 DM und 2. über 75.000 DM) -> Zahlungen auf unsere Forderung sind vermutlich nicht zu erwarten
+ Versteigerungstermin ist noch nicht bestimmt
Problem:
Wie Verfahren kostengünstig beenden, um Masse nicht weiter zu belasten?
Rücknahme des Antrags oder abwarten
weitere Fragen:
Wenn wir zurücknehmen, bleibt Zwangsversteigerung für die Bank bestehen?
Erhalten wir dann unseren Auslagenvorschuss zurück?
Wenn wir abwarten, welche Kosten können für uns noch entstehen?
Was passiert mit unseren Gebühren?
Für eure Hilfe bereits im Voraus vielen Danke!