Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepples
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#11
29.06.2011, 09:36
Lachgummi hat geschrieben:huhu.
wir haben bereits eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs und ich möchte jetzt von Anwalt zu Anwalt zustellen.
Muss ich da das Original anfügen oder reicht eine Kopie?
Problem: Original ist bereits zum Arbeitsgericht wg ZV geschickt.
lg
Erstmal würde ich der Gegenseit sowieso niemals das Original zur Verfügung stellen, Kopie reicht vollkommen.
Ich frag mich allerdings, wie die aus dem Titel vollstrecken willst, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Lachgummi
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#12
29.06.2011, 09:38
genau das war ja der fehler. der zustellungsvermerk lag noch nicht vor! wir haben die unterlagen zum gericht geschickt. die haben jetzt natürlich moniert
ok doof gelaufen. dann mach ich jetzt das ding fertig
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ReBell
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#13
29.06.2011, 10:12
@Lachgummi
M. E. müsste eine Kopie völlig ausreichend sein. Ggf. sogar per Fax. Das EB ist halt wichtig.
VLG
Bells
Von Nichts kommt Nichts 8-P