Beschwerde in Familiensachen
Verfasst: 24.05.2011, 10:49
und noch eine frage von mir:
in dem vaterschaftsanfechtungsverfahren haben wir beantragt, dass verfahren auszusetzen, dies wurde abgelehnt und wir haben beschwerde eingelegt. muss ich dann die berufungsgebühr 3200 abrechnen oder 3500. bei familiensachen ist es doch meistens, dass man bei beschwerden trotzdem die 3200 abrechnen kann?
danke
in dem vaterschaftsanfechtungsverfahren haben wir beantragt, dass verfahren auszusetzen, dies wurde abgelehnt und wir haben beschwerde eingelegt. muss ich dann die berufungsgebühr 3200 abrechnen oder 3500. bei familiensachen ist es doch meistens, dass man bei beschwerden trotzdem die 3200 abrechnen kann?
danke