Beschwerde in Familiensachen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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andrea88
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#1

24.05.2011, 10:49

und noch eine frage von mir:

in dem vaterschaftsanfechtungsverfahren haben wir beantragt, dass verfahren auszusetzen, dies wurde abgelehnt und wir haben beschwerde eingelegt. muss ich dann die berufungsgebühr 3200 abrechnen oder 3500. bei familiensachen ist es doch meistens, dass man bei beschwerden trotzdem die 3200 abrechnen kann?

danke
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Adora Belle
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#2

24.05.2011, 11:02

Das dürfte nur die 3500 sein, ist ja keine Beschwerde gegen eine Endentscheidung.

Wenn Deine Fragen inhaltlich zusammengehören, dann stell sie doch bitte in einem Thread. Wird sonst sehr unübersichtlich hier.
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