Haftbefehl
Verfasst: 13.05.2011, 10:25
Guten Morgen,
Wir haben gegen einen Schuldner per GV Vollstreckungsantrag/Antrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beantragt. Schuldner ist zum Termin nicht erschienen. Wir beantragen und erhalten nun Haftbefehl.
Wenn ich den Haftbefehl nun vollstrecken will, stelle ich dann beim GV wieder einen Vollstreckungsantrag/Antrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung + Verhaftungsantrag? Oder macht es irgendwie Sinn nur einen Verhaftungsantrag zu stellen?
Wir haben gegen einen Schuldner per GV Vollstreckungsantrag/Antrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beantragt. Schuldner ist zum Termin nicht erschienen. Wir beantragen und erhalten nun Haftbefehl.
Wenn ich den Haftbefehl nun vollstrecken will, stelle ich dann beim GV wieder einen Vollstreckungsantrag/Antrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung + Verhaftungsantrag? Oder macht es irgendwie Sinn nur einen Verhaftungsantrag zu stellen?