Guten Morgen,
Wir haben gegen einen Schuldner per GV Vollstreckungsantrag/Antrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beantragt. Schuldner ist zum Termin nicht erschienen. Wir beantragen und erhalten nun Haftbefehl.
Wenn ich den Haftbefehl nun vollstrecken will, stelle ich dann beim GV wieder einen Vollstreckungsantrag/Antrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung + Verhaftungsantrag? Oder macht es irgendwie Sinn nur einen Verhaftungsantrag zu stellen?
Haftbefehl
Du stellst, nachdem der Haftbefehl erlassen und Dir zugesandt wurde, einen Verhaftungsauftrag (manche machen auch einen Pfändungs- und Verhaftungsauftrag) zwecks Abnahme des Vermögensverzeichnisses.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 869
- Registriert: 01.10.2009, 10:28
- Software: Andere
- Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts
Was bewirkt der Pfändungsauftrag iVm einem HB?
Ich glaube, ich bin gerade überfordert...
Ich glaube, ich bin gerade überfordert...
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
Das bewirkt, dass sich der Anwalt eine erneute Gebühr ansetzt, die aber vom GV abzusetzen ist.aculita hat geschrieben:Was bewirkt der Pfändungsauftrag iVm einem HB?
Es kann nämlich für die Erteilung des Verhaftungsauftrages kein gesonderter Vergütungsanspruch zugebilligt werden, da dies durch die Gebühr des Offenbarungsverfahrens abgegolten ist (AG Hannover DGVZ 1982 Seite 173; Winterstein -Gerichtsvollzieherkostenrecht- Teil 3 RVG Seite 9 zu den §§ 15 bis 19)
Da meist keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Schuldner neues Vermögen erworben hat, sind die Kosten für einen neuen Sachpfändungsauftrag nicht notwendig.
(AG Hannover DGVZ 1982 173, LG Aschaffenburg, DGVZ 1983, 190, AG Koblenz, DGVZ 1984, 62, LG Paderborn, DGVZ 1984, 13 f, AG Recklunghausen, DGVZ 1979, 91, AG Lichtenfels, DGVZ 1980, LG Köln DGVZ 1984, 159, AG Büdingen DGVZ 1985, 78, LG. Kassel DGVZ 1985, 122)
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
@H.Stummeyer: gut gepostet!!!!!
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 869
- Registriert: 01.10.2009, 10:28
- Software: Andere
- Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts
Bemerkt das aber der Gläubiger? Doch wohl eher weniger oder?H.Stummeyer hat geschrieben:Das bewirkt, dass sich der Anwalt eine erneute Gebühr ansetzt, die aber vom GV abzusetzen ist.
Er wird nur die ihm in RE gestellte Gebühr sowie den GVZ bezahlen... (und ist damit der Dumme?)
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte