SCHUFA-Eintrag löschen nach Restschuldbefreiung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#11

30.04.2011, 22:30

na gut einverstanden ;-)
Andre Boine

#12

01.05.2011, 04:27

Ich danke meinen Vorrednern für die Aufklärung, in jedem Fall der SCHUFA melden.

Die Wirkung der Meldung wird hier beschrieben:

https://www.meineschufa.de/index.php?site=15&type=7#55" target="blank

Ergänzende Infos zum Erledigungsvermerk:

http://www.ksd-hamm.de/content.php?id=98" target="blank
strohblume
Kennt alle Akten auswendig
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#13

25.01.2012, 09:32

Guten Morgen,

muss hier mal anknüpfen. Ich soll für unseren Mandanten eine Schufa-Auskunft einholen, um zu sehen, was da noch so los ist. Mache ich dies auch über die Internetseite der Schufa oder per anwaltlichem Schreiben?

Unser Mandant hat bereits Restschuldbefreiung erteilt bekommen. Muss ich dann zur Glaubhaftmachung nur den Beschluss des AG beifügen oder noch was anderes?

Sorry, mache dies das erste Mal und bin grad völlig unbeholfen :oops:
Liebe Grüße Strohblume
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