Hallo!
Ich hab einen Titel gegen eine GmbH, Pfändung war erfolglos, zur eV ist keiner gekommen und jetzt habe ich einen Haftbefehl und kann nichts machen! Herrn X in seiner Funktion als vertretenden Geschäftsführer kann ich nicht verhaften lassen, da laut Gerichtsvollzieher der Titel auf die GmbH ausgestellt ist und nicht gegen Herrn X und die Haftanordnung nur gegen natürliche Personen möglich ist . Arg....
Was mache ich denn jetzt? Habt Ihr vielleicht einen Rat?
Vielen Dank schon einmal.
Viele Grüße aus Bremen
Haftbebefehl gegen eine GmbH?
Hä?
Dein Haftbefehl lautet doch gegen die GmbH, oder? Also machst Du einen ganz normalen Haftauftrag gegen die GmbH, vertreten durch den GF. Und der GF. muss dann für die GmbH die EV abgegeben. Mach ich immer so. Hat noch kein GV Probleme gemacht.
Dein Haftbefehl lautet doch gegen die GmbH, oder? Also machst Du einen ganz normalen Haftauftrag gegen die GmbH, vertreten durch den GF. Und der GF. muss dann für die GmbH die EV abgegeben. Mach ich immer so. Hat noch kein GV Probleme gemacht.
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Nein, so geht es leider nicht.Rapunzel hat geschrieben:Hä?
Dein Haftbefehl lautet doch gegen die GmbH, oder? Also machst Du einen ganz normalen Haftauftrag gegen die GmbH, vertreten durch den GF. Und der GF. muss dann für die GmbH die EV abgegeben. Mach ich immer so. Hat noch kein GV Probleme gemacht.
Der Haftbefehl hätte so gar nicht erlassen werden dürfen. Wenn Ihr einen Titel gegen die GmbH habt, wird gegen die GmbH, vertreten durch den GF vollstreckt. Die Ladung zur EV muss aber zwingend an den GF persönlich als ges. Vertr. der GmbH zugestellt werden, so dass der Haftbefehl gegen den GF persönlich als ges. Vertreter der GmbH erlassen wird.
Eine juristische Person kann nicht verhaftet werden, sondern nur eine natürliche Person. Der Kollege hat den Verhaftungsauftrag zu Recht abgelehnt.
Ich hatte damit aber noch nie Schwierigkeiten. Also haben es alle Kollegen falsch gemacht und die jeweiligen Gerichte den HB falsch erlassen?
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Richtig!tweetyS hat geschrieben:Ich denke es ist so: Titel lautet auf GmbH, gesetzl. vertr. d. GF
Haftbefehl muss lauten: GF als gesetzl. Vertr. der GmbH
Richtig?
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Tja, offensichtlich.Rapunzel hat geschrieben:Ich hatte damit aber noch nie Schwierigkeiten. Also haben es alle Kollegen falsch gemacht und die jeweiligen Gerichte den HB falsch erlassen?
Scheint also nicht nur bei uns so zu sein, dass der HB auf die GmbH lautet.Jazzmann hat geschrieben:ok, dann weiß ich erst einmal wo der Fehler liegt. der HB lautet auf die GmbH, vertr. durch den GF.