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Vollstreckung einstweilige Herausgabe von Arbeitsbesch.

Verfasst: 20.04.2011, 10:36
von Grübchen
Ich steh völlig auf dem Schlauch.

Ich habe eine noch nicht zugestellte einstweilige Verfügung vorliegen. Dem Antragsgegner wird aufgegeben die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt herauszugeben.

Muss ich jetzt durch den GVZ zustellen lassen und dann einen Antrag nach § 888 machen??? Ist das richtig.

Re: Vollstreckung einstweilige Herausgabe von Arbeitsbesch.

Verfasst: 20.04.2011, 11:06
von Grübchen
Hilfe!!!!!????? Keiner?????

Re: Vollstreckung einstweilige Herausgabe von Arbeitsbesch.

Verfasst: 20.04.2011, 11:10
von Loki
Ja, richtig.

Re: Vollstreckung einstweilige Herausgabe von Arbeitsbesch.

Verfasst: 20.04.2011, 11:16
von Pepples
Grübchen hat geschrieben:Ich steh völlig auf dem Schlauch.

Ich habe eine noch nicht zugestellte einstweilige Verfügung vorliegen. Dem Antragsgegner wird aufgegeben die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt herauszugeben.

Muss ich jetzt durch den GVZ zustellen lassen und dann einen Antrag nach § 888 machen??? Ist das richtig.
:zustimm :daumen

Re: Vollstreckung einstweilige Herausgabe von Arbeitsbesch.

Verfasst: 20.04.2011, 11:19
von jojo
Hab ich dir doch schon woanders geschrieben.. :roll:

Re: Vollstreckung einstweilige Herausgabe von Arbeitsbesch.

Verfasst: 20.04.2011, 11:28
von Grübchen
Sorry Danke

Re: Vollstreckung einstweilige Herausgabe von Arbeitsbesch.

Verfasst: 20.04.2011, 11:46
von jojo
Gib doch zu, dass dir meine Antwort nicht gefallen hat :mrgreen: :mrgreen:

Du würdest wohl gerne ohne Zustellung ? Bei der Kammer gelingt dir das nicht. Bei einer anderen Kammer hätte ich ja gesagt, versuch es..