Hallo zusammen,
ich stecke in einer Sackgasse und hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt.
Ich habe versucht einen MB dem Schuldner zuzustellen, unter der Adresse die ich vom Mandanten kommen habe.
An diese Adresse gingen auch alle Rechnungen von der Mandantschaft und nie kam ein Brief zurück.
Selber der Schuldner, als ich mal mit ihm gesprochen habe, bestätigte mir diese Adresse als den Sitz seiner Firma.
Nun versuche ich bereits zum dritten mal den Mahnbescheid dort zustellen zu lassen, jedes Mal ohne Erfolg.
Das Gericht sagt immer, MB nicht zugestellt. Adressat unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln.
Auch ein Handelsregisterauszug brachte mich nicht weiter.
Überall ist nur diese eine Adresse verzeichnet.
Jetzt weiss ich nicht mehr weiter!
Wie kann ich den jetzt noch den Mahnbescheid zustellen lassen, wenn selbst die Deutsche Post, welche ja die MB´s zustellt, dies nicht tut.
Ich hoffe, dass ihr vielleicht noch ne Idee habt, den ich habe keine mehr.
Vielen Dank!
Asmodina
MB nicht zustellbar
- Liesel
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Schon mal Mr. Goog.. befragt? MB´s werden nicht immer durch die DP zugestellt, manchmal werden auch private Briefdienste beauftragt vom Gericht.
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Kannst Du den Mandanten die Anschrift nicht mal vor Ort prüfen lassen?
Einzelfirma? GmbH?
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- Carmenzita
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@Asmodina: So einen Fall, hatte ich auch schon. Wie Liesl schon sagte, oftmals wird ein privater Postzusteller durch die Gerichte beauftragt, da die billiger sind. Jedoch stellen die auch oftmals echt schlecht zu, heißt in deinem Fall: MB nicht zustellbar!
Mir wurde von einer Justizbeamtin geraten einen Antrag an das zuständige Gericht zu schicken, dass der MB durch die Deutsche Post, sofern noch nicht geschehen, zugestellt werden soll. Bevor du den Antrag einreichst ruf doch mal bei der entspr. Stelle an, ob sie durch die DP zustellen lassen oder nicht. Wenn nicht kannst den Antrag ja einreichen.
Bei mir hat es jedenfalls mit der Zustellung dann geklappt...ich muss zugeben, dass hatte mich damals verwundert, aber wenns klappt is es ja auch fast egal...bis zum nächsten mal
Mir wurde von einer Justizbeamtin geraten einen Antrag an das zuständige Gericht zu schicken, dass der MB durch die Deutsche Post, sofern noch nicht geschehen, zugestellt werden soll. Bevor du den Antrag einreichst ruf doch mal bei der entspr. Stelle an, ob sie durch die DP zustellen lassen oder nicht. Wenn nicht kannst den Antrag ja einreichen.
Bei mir hat es jedenfalls mit der Zustellung dann geklappt...ich muss zugeben, dass hatte mich damals verwundert, aber wenns klappt is es ja auch fast egal...bis zum nächsten mal
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Ich würde genau mit der Begründung, die du genannt hast, also kein Postrücklauf, HR-Auszug, Bestätigung des Schuldners selber, darum bitten, durch die örtliche Gerichtswachtmeisterei zustellen zu lassen, wenn das nicht klappt ist der "Vogel" wirklich ausgeflogen.
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Wie siehts den aus mit einer öffentlichen Zustellung an der Gerichtstafel?!
nana, darf doch nicht jeder lesenSteffi1990 hat geschrieben:Wie siehts den aus mit einer öffentlichen Zustellung an der Gerichtstafel?!
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Aber bei der öffentlichen zustellung wird doch nur ausgehangen das für die Person/Firma X etwas öffentlich Zugestellt ist. Einsehen kann es die Person X dann beim Rechtsfleger. Also so machen wir das ab und zu wenn die Personen unbekannt verzogen sind, über einen längeren Zeitraum.
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Aber sicher nicht mit einem MB
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