Hallo,
ich war immer der Meinung, dass für den Neugläubiger die ZV während der Wohlverhaltenspriode möglich wäre, aber nur eben nicht sinnvoll.
Besteht für einen Neugläubiger ZV-Verbot während der Wohlverhaltenspriode?
Kann jemand helfen?
ZV-Verbot als Neugläubiger während der Wohlverhaltensperiode
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein. Als Neugläubiger kannst Du vollstrecken. Man sollte halt nur den GV darauf aufmerksam machen, dass man Neugläubiger ist
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"