ZV-Verbot als Neugläubiger während der Wohlverhaltensperiode

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Diedrich
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#1

19.04.2011, 09:51

Hallo,
ich war immer der Meinung, dass für den Neugläubiger die ZV während der Wohlverhaltenspriode möglich wäre, aber nur eben nicht sinnvoll.

Besteht für einen Neugläubiger ZV-Verbot während der Wohlverhaltenspriode?

Kann jemand helfen?
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Pepples
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#2

19.04.2011, 10:23

Nein. Als Neugläubiger kannst Du vollstrecken. Man sollte halt nur den GV darauf aufmerksam machen, dass man Neugläubiger ist :wink:
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wifey
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#3

19.04.2011, 22:18

und das notfalls auch belegen mit Kopie des Eröffnungsbeschlusses und Titel nach Eröffnung ....
Viele Grüße

ich
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