Gründe für Nachbesserung der EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Saskia_Alice
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#1

14.03.2011, 17:29

Hallo, Ihr Lieben.
Kurz vor Feierabend noch eine Frage:

Mein Schuldner war im Gefängnis und ist seither zwei-, dreimal umgezogen. Nun hat mir die Sparkasse, bei der er bei Abgabe der "ursprünglichen EV" ein Konto hatte, mitgeteilt, dass er dort ein neues P-Konto eröffnet hat.
Würde diese Info ausreichen, um damit eine Nachbesserung der EV (ist erst von 2010) zu beantragen? Man könnte ja meinen, dass er ein Konto benötigt, weil er Arbeit gefunden hat und ihm der Lohn überwiesen wird.
So könnte ich ggf. den Arbeitgeber herausfinden und einen Pfüb über das Arbeitseinkommen machen. Der gute Mann wird sein Konto Monat für Monat leerräumen, damit ja nichts übrig bleibt, was eingezogen werden könnte.

Danke für Eure Antworten.
Genießt Euren Feierabend.

LG
H.Stummeyer
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#2

14.03.2011, 20:23

Nachzubessern ist eine EV nur, wenn sie unvollständig war. In diesem Fall trifft dies nicht zu.
Auch ein Antrag nach § 903 ZPO ist bei Auflösung eines Bankkontos kein Grund zur erneuten Abgabe der EV.
Andre Boine

#3

14.03.2011, 21:24

Hau doch ne Pfändung auf das P-Konto. Wenn ein pfändbarer Betrag eingeht, muss die Bank diesen überweisen.
Saskia_Alice
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#4

21.03.2011, 17:29

Hallo,

ich habe schon eine Pfändung auf dem Konto. Die Bank hatte eine vorher ausgebrachte Kontenpfändung berücksichtigt. Was das angeht, bin ich auf der sicheren Seite.
Hatte nur die Hoffnung, ich bekäme noch ergänzende Infos, die mir ggf. in der Sache doch noch zu Geld verhelfen. Schade...aber dennoch danke für Eure Antworten.

Schönen Feierabend.
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