Erziehungsrente
- Kellerkind
- Forenfachkraft
- Beiträge: 101
- Registriert: 22.03.2007, 08:33
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
Kann mir jemand sagen ob eine Erziehungsrente zum pfändbaren Einkommen gerechnet wird. Die Erziehungsrente ist für die Tochter der Insolvenzschuldnerin.
Die Erziehungsrente wird in Höhe einer Erwerbsminderungsrente gezahlt, eigenes Einkommen wird angerechnet, wenn bestimmte Freibeträge überschritten sind. Die gesetzliche Grundlage bietet hierfür der § 47 SGB VI.
http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... iehun.html" target="blank
hilft dir das? ich glaub das man das schon pfänden kann. Ist die Tocher noch minderjährig?
http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... iehun.html" target="blank
hilft dir das? ich glaub das man das schon pfänden kann. Ist die Tocher noch minderjährig?
[size=85]capture life - create art[/size]
- Kellerkind
- Forenfachkraft
- Beiträge: 101
- Registriert: 22.03.2007, 08:33
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
Danke erst mal. Die Antwort ist nicht ganz befriedigend wir suchen selbst weiter. Die Tochter ist noch minderjährig, da es diese Rente nur bis 18 gibt.
also habe da jetzt rausgelesen, dass das eine art hinterbliebenenrente gleichkommt die aus einer versicherung ausbezahlt wird. m. e. muss das doch ne freiwillige Rente sein oder? dann wäre der anspruch doch ggü. der Versicherung pfändbar... *grübel*
Naja vielleicht findet sich nochwas
Naja vielleicht findet sich nochwas
[size=85]capture life - create art[/size]