Falschangabe in EV????

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Emma-Anna
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#1

18.02.2011, 10:41

Hallo zusammen,

bin nun nach 1 Jahr Abwesenheit wieder voll da und einsatzbereit. Nun habe ich eine Akte auf dem Tisch, die mir viele große und kleine Fragezeichen ins Gesicht zaubert.

Die Schuldnerin ist in Deutschland gemeldet, arbeitet aber in den NL. Ich habe einen Titel aber noch keinen PfüB. Wir haben die DSin (AG) in den NL zunächst so angeschrieben. Diese haben sich nun heute gemeldet und gemeint, dass sie nicht verpflichtet sind zu zahlen, also zahlen sie auch nicht.

Die Sch. hat aber auch schon die ev abgegeben. Darin hat sie angegeben, dass sie eine Gehaltspfändung. Nach dem Telefonat stimmt dies wohl aber nciht. Dem AG ist das nicht bekannt. ZUdem hat sie einen befristeten AV. Das würde doch schon als Falschabgabe einer EV reichen, oder???? Zudem hat sie kein Konto angegeben, wobei ich nicht glaube, dass der AG das Gehalt in bar auszahlt. Diese Auskunft wollte mir der AG aber nicht geben.

Nun habe ich keine Ahnung wie ich hier weiter vorgehen kann. Meine Idee ist zunächst evt. Gem. § 156 StGb Strafanzeige wegen Falschabgabe zu stellen.

Kann mir jemand weiterhelfen??
LG
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Pepples
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#2

18.02.2011, 12:13

Emma-Anna hat geschrieben:Hallo zusammen,

bin nun nach 1 Jahr Abwesenheit wieder voll da und einsatzbereit. Nun habe ich eine Akte auf dem Tisch, die mir viele große und kleine Fragezeichen ins Gesicht zaubert.

Die Schuldnerin ist in Deutschland gemeldet, arbeitet aber in den NL. Ich habe einen Titel aber noch keinen PfüB. Wir haben die DSin (AG) in den NL zunächst so angeschrieben. Diese haben sich nun heute gemeldet und gemeint, dass sie nicht verpflichtet sind zu zahlen, also zahlen sie auch nicht.

Die Sch. hat aber auch schon die ev abgegeben. Darin hat sie angegeben, dass sie eine Gehaltspfändung. Nach dem Telefonat stimmt dies wohl aber nciht. Dem AG ist das nicht bekannt. ZUdem hat sie einen befristeten AV. Das würde doch schon als Falschabgabe einer EV reichen, oder???? Zudem hat sie kein Konto angegeben, wobei ich nicht glaube, dass der AG das Gehalt in bar auszahlt. Diese Auskunft wollte mir der AG aber nicht geben.

Nun habe ich keine Ahnung wie ich hier weiter vorgehen kann. Meine Idee ist zunächst evt. Gem. § 156 StGb Strafanzeige wegen Falschabgabe zu stellen.

Dass der AG auf ein einfaches Schreiben sagt, dass er nichts zahlen muss, ist ja wohl klar. :wink: Hat der AG konkret gesagt, dass keine Gehaltspfändungen vorliegen oder wie kommst Du darauf, dass diese Angabe nicht stimmen soll. Evtl. ist die Pfändung auch bereits erledigt. Dass der Arbeitsvertrag nur befristet ist, muss sie nicht angeben.
Sie muss kein eigenes Konto haben, sie kann ja das vom Ehemann, Freund o.ä. benutzen.
Mir reicht das nicht für ne Strafanzeige.

Kann mir jemand weiterhelfen??
LG
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Emma-Anna
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#3

20.02.2011, 11:05

Hallöchen,

der AG hat direkt gesagt, dass er von einer Pfändung nichts weiß und auch nicht dass die Sch. bereits die eV abgegeben hat. Die eV ist relativ neu, sie hat die Ende 2010 abgegeben.

Das sich der AG überhaupt gemeldet hat, wundert mich sowieso, da dies ja nun kein PfüB ist. Der AG hat dies aber gedacht und meinte, selbst auf einen PfüB müsste er nicht zahlen. Ich kenne mich mit der ZV in den NL leider überhaupt nicht aus. Ich habe schon herausgefunden, dass wir den Titel auf jeden Fall übersetzen lassen müssten. Aber was habe ich dann für Möglichkeiten, wenn der DS auf einen PfüB nicht zahlen muss? Das scheint mir etwas unfair dem Gl. gegenüber. So ist der Sch. in den NL ja relativ frei, was die Schulden betrifft. Die Pfändung welche die Sch. angegeben hat ist auch noch nicht erledigt. Es handelt sich um eine Gesamtforderung in Höhe von EUR 35.000. Da zahlt sie noch eine ganze Weile.

Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.
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