Drittschuldnererklärung bei Abtretung???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ZV-Liesl
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#1

25.01.2011, 10:41

Hallo Leute,

brauche mal euer geballtes Wissen....

Ich habe mir vom Schuldner die Einkommensteuererstattungsansprüche abtreten lassen. Das Formular habe zum Finanzamt geschickt und danach nichts wieder von denen gehört.

Jetzt die Fragen: :roll:

1. Kann ich aufgrund einer Abtretung eine Drittschuldnerauskunft i.S.v. §840 ZPO verlangen?
2. Kann ich den Schuldner zur Abgabe der Steuererklärung auffordern (und zwingen)? (Bei der Pfändung von Ansprüchen geht das ja auch)


Danke im Voraus!!!
Geiselmann
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#2

25.01.2011, 18:51

Hallo,

beide Fragen sind mit Nein zu beantworten.
§ 840 ZPO setzt eine Pfändung voraus, die Geschichte mit der Steuererklärung hat der BGH negativ entschieden.

ZPO §§ 836 Abs. 3, 887, 888
Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weder einen Anspruch auf Vornahme von Verfahrenshandlungen im Steuerfestsetzungsverfahren gemäß § 888 ZPO durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken noch nach § 887 ZPO ermächtigt werden, Verfahrenshandlungen des Schuldners im Steuerfestsetzungsverfahren selbst vorzunehmen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 115/03, BGHZ 157, 195).
- BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 70/06 -

S. Geiselmann
ZV-Liesl
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#3

26.01.2011, 11:02

Hallo,

vielen Dank für den geposteten Beschluss... hab ihn mir mal ganz durchgelesen und jetzt bin ich ganz schön deprimiert.... :frust

Hätte es mir gerne mal einfach gemacht!!!

LG, Isabell
kätzchen88
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#4

28.10.2014, 11:15

Hallo zusammen,

ich hänge mich hier einfach mal ran.

Unser Mandant ist Arbeitgeber und von ihm wird aufgrund einer Lohnabtretung eine Drittschuldnererklärung gem. § 840 ZPO verlangt.

§ 840 ZPO setzt ja nun eine Pfändung voraus, die Gegenseite behauptet jedoch, dass die Rechtsprechung eine analoge Anwendung für die Lohnabtretung anerkannt hat. Leider kann ich eine entsprechende Rechtsprechung nicht finden.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

:thx
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