ZV Handlungstitel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Venus86
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#1

21.01.2011, 09:28

Hallo, ich soll die Vollstreckung aus einem Titel einleiten, in dem der Schuldner dazu verurteilt wurde, eine Wohnungsbesichtigung zuzulassen und noch irgendetwas anderes (glaube da soll etwas in der Wohnung erneuert werden). Sorry, bin gerade nicht im Büro, steht aber ganz ausführlich im Urteil. Wie stelle ich einen solchen ZV-Auftrag? Kenne nur die ZV-Aufträge wegen Geldforderungen.
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#2

21.01.2011, 10:05

Vopllstreckung erfolgt, soweit es sich um einer vertretbare Handlung handelt, nach § 887 ZPO, soweit es sich um eine nicht vertretbare Handlung handelt, nach § 888 ZPO. Die Abgrenzung ist of schwierig, Einzelheiten hierzu solltest du im einem ZPO-Kommentar nachlesen.
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Venus86
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#3

21.01.2011, 10:22

:shock:
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#4

21.01.2011, 12:24

Venus86 hat geschrieben::shock:
:?: :?: :?:
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#5

21.01.2011, 18:29

Ich glaube sie hat es nicht verstanden.. Genau so wenig wie ich, die in der ZV doch sonst so fit ist :oops:

Kannst Du das einmal kurz erläutern bitte??

:thx
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Venus86
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#6

22.01.2011, 15:43

Ja, eine Erläuterung wäre ganz gut! Was schreibe ich denn in so einen Antrag überhaupt rein? Ich würde auf jeden Fall sagen, es ist eine Vollstreckung nach § 887 ZPO oder?
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#7

22.01.2011, 19:49

Leider bin ich nicht der ZV-Spezialist, aber in den ZPO-Kommentaren und/oder einschlägigen Formularbüchern müsste sich doch etwas finden lassen. Vllt. meldet sich auch jemand, der mehr weiß.
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